Baum töten durch Batteriesäure: ist es erlaubt?
Ein großer Baum auf dem Grundstück ist der Traum vieler Eigentümer. Wenn Bäume jedoch Bauvorhaben verhindern oder Schatten werfen, können sie sich schnell in eine Belastung verwandeln, die man schnell loswerden möchte. Darf man Bäume mit Batteriesäure töten?
Auf den Punkt gebracht
- Regelungen zur Baumfällung sind in der Baumschutzsatzung des Landkreises oder der Stadt enthalten
- bei Zuwiderhandlungen drohen empfindliche Strafen
- Bäume mit Batteriesäure zu töten, ist strengstens verboten
- Säuren gefährden Pflanzen, Tiere und Kleinstlebewesen und stören das ökologische Gleichgewicht
Inhaltsverzeichnis
Wenn Bäume stören
Werden Bäume zu groß, kann es unter Umständen passieren, dass sie stören. Plötzlich wird die Sonnenterrasse zum Schattenplatz oder das abfallende Laub ist nicht mehr zu bewältigen. Bäume auf dem Grundstück zu fällen, ist jedoch nicht immer erlaubt. Fragen Sie bei dem für Ihren Ort zuständigen Bau- oder Umweltamt nach. Professionelle Baumgutachter kontrollieren den jetzt unerwünschten Baum und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten. Je nachdem, um welche Baumart es sich handelt und welche Beeinträchtigungen vorliegen, entscheidet die Behörde über einen Antrag zur Baumfällung.
Obstbäume, Laub- und Nadelbäume
Die verschiedenen Baumarten sind unterschiedlich geschützt.
- für Obstbäume auf dem eigenen Grundstück meist keine Genehmigung nötig
- Ausnahmen: Edelkastanien und Nussbäume
- Laub- und Nadelbäume unter besonderem Schutz
- über Maximaldurchmesser des Stammes in Baumschutzsatzung informieren
- Faustegel: je älter Baum, umso strenger Schutzbestimmungen
Umweltgefahr Batteriesäure
Batteriesäure ist ein Gefahrstoff. Das Abtöten von Bäumen mit Batteriesäure ist strengstens untersagt. Wer die Säure in der Natur ausbringt, gefährdet damit Menschen, Tiere und Pflanzen.
Ein Blick auf das Sicherheitsdatenblatt verdeutlicht dabei die Gefahr:
- wirkt ätzend
- greift Schleimhäute schon bei geringen Konzentrationen an
- tödliche Dosis für erwachsene Personen 1 bis 5 Milliliter
- wassergefährdender Stoff
- ökologischer Schaden möglich
Alternativen zu Batteriesäure
In vielen Fällen können im Gespräch mit der Naturschutzbehörde Lösungen gefunden werden. Kranke Bäume dürfen nach Rücksprache mit einem Sachverständigen gefällt werden. Wenn große Bäume zu einer Gefahr für Menschen und Gebäude werden, sind Fällungen ebenso möglich.
Zu den Alternativen zum Einsatz von solch umweltschädlichen Mitteln wie Batteriesäure, zählt auch das Kürzen eines Baumes. Die Bäume treiben bei einem fachgerechten Schnitt wieder aus und der wertvolle Lebensraum für Vögel, Insekten und Kleintiere bleibt zum Teil erhalten.
Hinweis: Bedenken Sie bei der Pflanzung von Bäumen, dass viele Sorten immense Höhen erreichen. Wenn Sie nur begrenzten Platz zur Verfügung haben, wählen Sie klein bleibende Züchtungen. Lassen Sie sich in einer Baumschule beraten.
Häufig gestellte Fragen
Die Baumschutzsatzungen enthalten genaue Angaben zum Zeitpunkt für genehmigte Baumfällungen. In der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober sind Baumfällarbeiten aus Gründen des Vogelschutzes verboten. Von November bis Februar enthält das Holz weniger Wasser, sodass das Trocknen des Holzes gut gelingt.
Das Ringeln stellt eine alte Methode aus der Forstwirtschaft dar, die durch Unterbrechung des Saftflusses zum Absterben eines Baumes führt. Auch wenn diese Methode umweltschonend ist, ist es verboten, auf diese Weise geschützte Bäume zu töten.
Dass Bäume durch einen Kupfernagel getötet werden kann, ist ein Märchen. Dennoch versuchen immer wieder Menschen, unerwünschte Exemplare auf diese Weise loszuwerden. Nägel aus Kupfer und anderen Metallen können Gehölzen Schäden zufügen. Das mutwillige Verletzen von Bäumen ist verboten und wird mit Bußgeldern bestraft.
Wird ein geschützter Baum mit Genehmigung der Behörde gefällt, wird der Grundstückseigentümer zu einer Ersatzpflanzung verpflichtet. Die Baumschutzsatzung schreibt dabei vor, welche Baumarten als Ersatz in Frage kommen. Alternativ können Ausgleichszahlungen geleistet werden.