Wo kann man Eichenprozessionsspinner melden?
Eichenprozessionsspinner sind Schädlinge, die für Mensch und Natur gefährlich sein können. Mittlerweile ist die Raupe hierzulande weit verbreitet. Viele Menschen stellen sich die Frage, ob eine Meldepflicht besteht und wo man einen Befall mit Eichenprozessionsspinner melden kann.
Auf den Punkt gebracht
- Raupen leben zwischen Mai und Juli
- keine offizielle Pflicht, Eichenprozessionsspinner zu melden
- freiwillige Benachrichtigung der Ämter empfehlenswert
- Entsorgung durch Spezialisten mit anschließender Kontrolle
- Symptome betreffen Haut und Atemsystem
Inhaltsverzeichnis
Vorkommen und Aussehen
Beim Eichenprozessionsspinner handelt es sich um einen wenig auffälligen Schmetterling. Allerdings können die Raupen in Scharen auftreten. Diese sind giftig für Tiere und Menschen. Die Raupen haben eine dunkle Linie über dem Rücken. Zugleich sind sie relativ stark behaart und haben rotbraune Warzen. Wie es der Name bereits vermuten lässt, bevorzugen die Raupen verschiedene Eichenarten. Bei starkem Befall in einer Region kann es sich jedoch auch bei Raupen auf anderen Bäumen um die giftige und gefürchtete Art handeln.
Hinweis: Die Raupen schließen sich schnell zu den namensgebenden „Prozessionen“ zusammen und wandern in dieser Form in der Dämmerung zum Fraß in die Krone des Baumes.
Eichenprozessionsspinner melden
Verbreitet ist die Annahme, dass es eine Meldepflicht für Eichenprozessionsspinner gibt. Allerdings müssen Sie die Raupen gar nicht melden. Zumindest besteht keine offizielle Meldepflicht. Aber: Trotz fehlender Verpflichtung sollten Sie die Raupen immer melden. Dann können die Behörden reagieren, um Mensch, Tier und Umwelt zu schützen. Bei diesen Behörden können Sie sich formlos, beispielsweise per Anruf oder E-Mail, melden:
- Gemeindeamt/Rathaus
- Grünflächenamt/Umweltamt
- Ordnungsamt
- Gesundheitsamt
Tipp: Zugleich sollten Sie der Behörde alle notwendigen Infos zur Verfügung stehen. Dazu gehört die genaue Angabe des Ortes. Ein Foto vom Befall kann ebenfalls helfen.
Richtig verhalten
Nachdem Sie den Befall mit Eichenprozessionsspinnern der zuständigen Behörde gemeldet haben, leitet diese dann die erforderlichen Schritte ein und gibt Ihnen Tipps zum weiteren Vorgehen.
Zunächst sollten Sie sich von den Bäumen und Raupen fern halten. Der Kontakt mit den giftigen Haaren kann schwere Symptome verursachen. Bei Befall im eigenen Garten empfiehlt sich zugleich die Kontaktaufnahme zu einem Fachbetrieb. In zwei Fällen sollten Sie die Spezialisten unbedingt zu Rate ziehen:
- Erstbefall: Fachbetrieb zur Entsorgung
- Befall im Vorjahr: Rückkehr zur Kontrolle
Hinweis: Falls sich das Nest auf Ihrem eigenen Grundstück befindet, müssen Sie die Kosten übernehmen. In der Öffentlichkeit können Sie die Raupen einfach melden. Die Gemeinde übernimmt dann die Kosten für die Entfernung.
Häufig gestellte Fragen
Der Eichenprozessionsspinner stammt ursprünglich aus Südeuropa. Dort ist er historisch auf der Iberischen Halbinsel aktiv. Allerdings breitet sich der Falter vermehrt im Norden Europas aus. In Deutschland gibt es mittlerweile in jedem Bundesland die Eichenprozessionsspinner.
Das Weibchen legt bis zu 150 weiße Eier. Anfang Mai schlüpfen dann die giftigen Raupen aus den Eiern. Ende Juni bis Anfang Juli verpuppen sich die Raupen.
Die Haare der Eichenprozessionsspinner sind giftig. Wer in Berührung mit den Raupenhaaren kommt, erleidet unterschiedliche, allergische Reaktionen. Dies sind beispielsweise ein stark juckender Ausschlag, Hautentzündungen oder Schwellungen. Die Raupendermatitis gilt als sehr unangenehm. Schlimmstenfalls kann Lebensgefahr durch einen allergischen Schock entstehen. Das Einatmen der Raupenhaare kann zudem zu Atemproblemen führen.