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Für welche Bäume braucht man eine Fällgenehmigung?

Fällgenehmigung - Für welche Bäume wird sie gebracht?

Für welche Bäume man eine Fällgenehmigung braucht oder wann man auf sie verzichtet werden kann, ist von zahlreichen Faktoren abhängig. Um welche es sich dabei handelt, zeigen wir hier.

Video-Tipp

Auf den Punkt gebracht

  • keine landesweit einheitlichen Vorschriften vorhanden
  • Anruf und Antrag bei der Gemeinde immer notwendig
  • Unterschiede zwischen Laub- und Nadel- sowie Obstbäumen
  • Genehmigung abhängig von Baumgröße, -art und weiteren Faktoren
  • Bußgelder bei fehlender Fällgenehmigung möglich

Bundesweit unterschiedliche Regelungen

Für welche Bäume eine Fällgenehmigung benötigt wird, lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern, Städten und Gemeinden sind zu groß für eine allgemeine Angabe.

Stammdurchmesser feststellen
Oftmals kann der Stammdurchmesser bereits als Orientierung dienen, ob eine Fällgenehmigung für den Baum nötig wird.

So kann in einer Gemeinde gelten, dass Bäume unter einem Stammdurchmesser von 60 Zentimetern in ein Meter Höhe problemlos gefällt werden können und keinerlei Genehmigung bedürfen. In der Nachbar-Gemeinde kann der Grenzwert auf 80 Zentimeter in einer Höhe von 1,30 Meter festgelegt sein.

Hinzu kommt, dass sich zahlreiche Ausnahmen bei den Regelungen finden. Hierzu gehören unter anderem:

  • Anzahl der zu fällenden Bäume
  • Art des Baumes
  • eventuelle Schäden oder Krankheiten
  • Funktion als Lebensraum für Tiere
  • Nähe zur Grundstücksgrenze oder zu Gebäuden
  • Nutzungseinschränkungen auf dem Grundstück
  • Standort

Mehr über Baumfällgenehmigungen

Tipp: Bevor ein Bußgeld riskiert wird, sollte die Gemeinde telefonisch kontaktiert werden. Im Falle von Gartenvereinen kann oftmals bereits der Vereinsvorstand weiterhelfen.

Art des Baumes

Obstbäume auf privaten Grundstücken dürfen meist ohne Genehmigung, aber nicht zwischen März und September gefällt werden, da dieser Zeitraum als Brut- und Setz- beziehungsweise Nistzeit gilt. Das Bundesnaturschutzgesetz schützt Gehölze in dieser Zeit besonders und verbietet es, sie „abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“.

Vogel füttert Nachwuchs in Nest in Baum
Bäume, die als Nistplätze dienen, dürfen unter keinen Umständen ohne Genehmigung gefällt werden.

Zudem können Blüten und Früchte als Nahrung für Insekten, Vögel und andere Tiere dienen. Einen Baum in dieser Zeit zu fällen hat also negative Auswirkungen auf die Umwelt und die Tierwelt.

Bei Obstbäumen kann zudem nicht nur ab einer gewissen Größe eine Genehmigung erforderlich sein. Auch, wenn es sich um eine Streuobstwiese oder ein Grundstück handelt, auf dem gleich mehrere Exemplare entfernt werden sollen, wird die Gemeinde abwägen und das Fällen gegebenenfalls eingrenzen.

Bei Bäumen, die zu den Laub- und Nadelbäumen gehören, sollte in jedem Fall von davon ausgegangen werden, dass man eine Fällgenehmigung braucht.

Tipp: In manchen Gemeinden und Ländern finden sich zusätzlich geschützte Baumarten. Diese erfordern immer eine Sondergenehmigung.

Grund des Fällens

Einen Baum zu fällen, weil anstelle einer Tanne lieber eine Birne gewünscht ist oder Laub im Pool landet, ist kein valider Grund für die Entfernung. Entstehen durch den Baum aber Schäden, ist er krank oder verhindert eine sichere Nutzung des Grundstücks, kann das berücksichtigt werden. Wenn der betreffende Baum andere Bäume beim Wachstum behindert oder sich selbst nicht unbeeinträchtigt entwickeln kann, kann auch das eine Fällung rechtfertigen. Ob letztendlich eine Fällgenehmigung erteilt wird, hängt unter anderem von diesem Faktor ab.

Gesundheit eines Baumes bildlich mit Stethoskop überprüfen

Tipp: Nach der Antragstellung findet eine Begehung statt. Hierbei wird durch einen fachkundigen Angestellten der Gemeinde festgestellt, wie es um den fraglichen Baum steht, und ob Sie die Fällgenehmigung erhalten oder ob sich Alternativen für die Bäume finden.

Fällgenehmigung Gemeindesache

Unabhängig von Art des Baums und Grund des Fällens müssen Sie die Gemeinde informieren und nachfragen, ob es für den fraglichen Baum/die fraglichen Bäume eine Fällgenehmigung braucht.

Wenden Sie sich dazu am besten Telefon oder E-Mail an eine der folgenden Anlaufstellen:

  • Forstamt
  • Gemeinde
  • Naturschutzbehörde
  • Ordnungsamt
  • Umweltamt

Nach dem ersten Gespräch sollte klar sein, welches Formular notwendig ist und, ob beispielsweise eine Ausnahmegenehmigung erteilt und somit der Antrag später gestellt werden kann.

Ausnahmegenehmigungen

Eine Ausnahme-Fällgenehmigung zu erhalten, ist immer dann möglich, wenn der betreffende Baum eine akute Gefahr darstellt. Das kann nach einem Sturm zutreffen, wenn eine teilweise Entwurzelung vorliegt, schwere Äste abbrechen oder der Stamm beschädigt ist. In diesem Fall reicht ein Anruf bei der Gemeinde aus. Der Antrag auf eine Fällgenehmigung kann anschließend gestellt werden.

Mann fotografiert Baum

Tipp: Zudem sollte eine fotografische Dokumentation erfolgen, um spätere Zweifel beseitigen zu können.

Ersatzpflanzungen

In einigen Gemeinden und Fällen kann es erforderlich sein, für jeden gefällten Baum einen neuen Setzling zu pflanzen. Informationen hierzu bietet ebenfalls die jeweilige Gemeinde.

Häufig gestellte Fragen

Woher bekomme ich eine Fällgenehmigung?

Abhängig von dem Wohnort, gibt die Gemeinde oder das Ordnungsamt die notwendigen Formulare heraus. Beide Stellen können Interessierte darüber informieren. Teilweise sind die Anträge auch online verfügbar.

Wie viel kostet eine Fällgenehmigung?

Die Kosten belaufen sich auf 25 bis etwa 80 Euro.

Welche Strafen drohen bei Zuwiderhandlung?

Am günstigsten sind die Strafen in Form von Bußgeldern in den neuen Bundesländern und belaufen sich hier auf bis zu 15.000 Euro. In anderen Bundesländern sind aber ebenso 50.000 bis 100.000 Euro pro Baum möglich. Nicht nur aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine schriftliche Genehmigung einzuholen, um späteren und oftmals kostspieligen Problemen vorzubeugen.

Was brauche ich für eine Fällgenehmigung?

Erforderliche Informationen sind unter anderem Höhe des Baums, Umfang des Stamms und der Krone sowie die Art des Baums und der Grund für das Fällen.

Wie lange ist eine Fällgenehmigung gültig?

Oftmals gilt sie für ein Kalenderjahr ab Ausstellung. Hierbei gibt es jedoch ebenfalls Ausnahmen.

Autor
Mirko ist zwar studierter Anglist, beherrscht aber auch die Sprache der Pflanzen perfekt. Er wuchs quasi im Schrebergarten seiner Großeltern auf und verbringt den Großteil seiner Freizeit in der Natur, wenn er nicht gerade schreibt.
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