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Haustiere im Garten begraben: was ist erlaubt?

Es ist immer schwer, wenn das geliebte Haustier nach vielen gemeinsamen Jahren für immer geht. Es bleibt Trauer, Schmerz und schließlich die Frage: Was soll jetzt mit ihm geschehen?

Video-Tipp

Auf den Punkt gebracht

  • Haustiere legal im Garten beisetzen
  • Gesetzgeber legt rechtliche Grundlagen fest
  • verschiedene Alternativen zur Hausbestattung

Würdevoll Abschied nehmen

In Deutschland werden rund 34 Millionen Haustiere der unterschiedlichsten Arten gehalten. Sie bereichern nicht nur den Alltag, sondern sie werden zu echten Freunden, Tröstern und Wegbegleitern. Wenn bei Hund, Katze, Vogel und Co nach vielen schönen Jahren des Zusammenlebens die Zeit gekommen ist über die Regenbogenbrücke zu gehen, bleibt bei seinem Besitzer nur noch Trauer und Schmerz. Aber eine Frage bleibt dabei im Raum stehen: Was soll nun mit dem treuen Gefährten geschehen? Laut dem Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebG) und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen muss das verstorbene Tier zur Tierbeseitigung. Dort wird er unter anderem zu Tiermehl weiterverarbeitet. Nicht jeder Tierbesitzer möchte solch ein Ende für seinen geliebten Freund, mit dem er viele Jahre durch dick und dünn gegangen ist. Lieber würde er ihn auch nach seinem Tod in seiner Nähe wissen.

Haustiere begraben

Im Garten begraben

Viele Haustierbesitzer möchten sich gern von ihrem Liebling in Würde verabschieden und ihm auch weiterhin nahe sein. Da kommt dann natürlich eine Bestattung im eigenen Garten in Erwägung. Gerade auch für Kinder, welche ihren Spielgefährten und tierischen Freund verloren haben, ist eine solche Bestattung von Vorteil. Sie können so den Verlust besser verkraften und die Trauer verarbeiten, wann immer sie das Grab besuchen können. Sicher kommt nun bei manchen Tierbesitzer die Frage auf, ob eine Beisetzung im Garten auch wirklich erlaubt ist? Diese Frage kann ganz einfach mit „ja“ beantwortet werden. Es ist in der Regel ganz legal Haustiere wie Hund, Katze, Vogel, Hamster und Co in der eigenen Gartenanlage zu beerdigen. Jedoch müssen Sie dann auch einige gesetzliche Vorgaben beachten.

Hinweis: Allerdings ist einfach so ein Vergraben im Kompost dabei aber nicht zulässig.

Rechtliche Grundlagen beachten

Wie schon bemerkt ist im Gesetz für die „Tierische Nebenprodukte Beseitigung“ und dessen Ausführungsbestimmungen geregelt, was nach dem Tod eines Tieres geschehen soll. Normal gehört der Tierkörper in eine Tierbeseitigungsanlage. Dies dient dem allgemeinen Schutz der Gesundheit und Umwelt. So soll verhindert werden, dass giftige Substanzen bei der Verwesung von Tierkörpern in die Umwelt freigesetzt werden. Allerdings ist in diesem Gesetz auch festgeschrieben, dass eine Bestattung im Garten unter bestimmten Auflagen möglich ist. So gibt es für Kleintiere wie:

  • Hase
  • Hamster
  • Vogel
  • Maus, Ratte und
  • Meerschweinchen
Vogel begraben

keine gesonderten Auflagen. Allerdings sollten sie nicht unbedingt in der Nähe eines Nutzgartens ihre letzte Ruhestätte finden. Daneben ist es ratsam sie in einer kleinen Schachtel, die schnell verrottet, zu begraben. Genehmigungen sind für solche Kleintiere nicht notwendig. Anders sieht es dann schon bei größeren Haustieren aus. In der Regel ist auch eine Bestattung von Hund und Katze legal möglich. Weitere Auskünfte erteilt dabei das zuständige Veterinäramt und auch das Ordnungsamt der Kommune oder Gemeinde. Es sind dabei verschiedene Auflagen einzuhalten. Ausschlaggebend ist dabei immer:

  • die Größe des Tieres
  • das Gewicht
  • bis 10 kg Körpergewicht Hausbestattung unproblematisch

Bei größeren Tieren und einem Gewicht ab 10 kg ist in der Regel eine Erlaubnis des Veterinäramtes notwendig. Sie müssen dann einen formlosen Antrag auf Haustierbestattung stellen. Im Normalfall wird diese Erlaubnis auch erteilt. Es sind dabei aber verschiedene Auflagen einzuhalten. Dazu gleich mehr.

Hinweis: Kleinere Haustiere wie Hamster, Vögel oder Maus gehören nicht in den normalen Hausmüll oder Restmülltonne. Es ist erlaubt, diese in die Biomülltonne zu geben. Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeiten und werden mit hohen Bußgeldern geahndet.

Biotonne

Gesetzliche Voraussetzungen

Natürlich ist die erste Voraussetzung im Besitz eines eigenen Gartens zu sein, um dort sein Haustier zu begraben. Daneben hat der Gesetzgeber weitere Auflagen erteilt, um Schäden von Umwelt und Gesundheit abzuwenden. Sollte diesen zuwidergehandelt werden, können hohe Geldbußen von 15.000 Euro und noch mehr verhängt werden. Bei einer Beisetzung im Gartengrundstück ist folgendes einzuhalten:

  • Abstand von Grundstücksgrenze und öffentlichen Wegen und Plätzen mindestens von 1 bis 2 Meter
  • Tiefe des Grabes mindestens 50 bis 100 cm
  • Abdeckung mit reichlich Erde
  • dadurch Verhinderung Ausgrabung durch andere Tiere
  • am besten kleinen Erdhügel belassen
  • Grab sackt nach einiger Zeit ab
  • Verwendung schnell verrottbarer Behältnisse
  • ideal Bettlaken, Wolldecken, Handtücher, Zeitungen, Kartons oder spezielle Tiersärge
  • keine Verwendung von Folie oder Kunststofffasern

Ideal wäre eine Abdeckung des Grabes mit einer Steinplatte oder einem Naturstein. Das liegt natürlich im Ermessen des Tierhalters. Werden diese Auflagen eingehalten gibt es in der Regel keine Probleme mit einer Bestattung der Haustiere in der eigenen grünen Oase. Allerdings sind solche Beisetzungen nicht überall möglich. Sie sind nicht gestattet:

  • in Wasser- und Naturschutzgebieten
  • Leichengifte können Boden und Gewässer verschmutzen
  • bei Todesursache durch meldepflichtige Krankheit wie Tuberkulose oder Toxoplasmose
Haustiere begraben

Eine Einschätzung über mögliche von dem Tierkörper ausgehende gesundheitliche Gefahren erfolgt durch den Tierarzt. Sollte ein Begräbnis im Garten nicht möglich sein, ist eine Einäscherung des toten Tieres ratsam. Die Asche können Sie in einer Urne dann vergraben oder verstreuen. Zuwiderhandlungen können hier Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Hinweis: Tote Haustiere, generell alle Tiere dürfen nicht in öffentlichen Waldstücken, Grünanlagen, Äcker oder Feldern begraben werden. Es drohen empfindliche Bußgelder.

Unterschiedliche Ausführungen

Allerdings muss gesagt werden, dass das Gesetz in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedlich angewendet wird. Dies ist in den Ausführungsgesetzen geregelt. Es ist daher ratsam vor der Bestattung sich beim Ordnungsamt oder zuständigen Veterinäramt genauer über die Voraussetzungen zu informieren, bevor eine Ordnungswidrigkeit begangen wird und infolgedessen zu Bußgeldern kommt. So besteht beispielsweise in der Hansestadt Bremen generell ein Verbot von Hausbestattungen bei Haustieren. Begründet wird diese Maßnahme in dem vorhandenen hohen Grundwasserstand und der dichten Bevölkerungsdichte der Stadt.

Beisetzung auf Mietgrundstücken

Wer hier sein Haus und Garten als eigen bezeichnen kann, kann sich glücklich schätzen. Hier können Sie selbst entscheiden, ob ihr geliebtes Tier hier beerdigt wird oder nicht. Anders sieht es da schon bei Mietern aus. Sie können nicht einfach nach Lust und Laune ihr verstorbenes Haustier im Garten beerdigen. Nicht alle Vermieter sind damit einverstanden. Es kann dabei schnell zu Unannehmlichkeiten kommen. Daher ist im Vorfeld stets die Genehmigung des Vermieters oder Eigentümers einzuholen. Auch bei Schrebergärten ist zu bedenken, dass eine Beisetzung Probleme mit sich bringen kann. Ob es möglich ist, sein Tier hier zu begraben, kann der Vorstand der Kleingartenanlage entscheiden. Kurz gesagt, jeder Mieter oder Pächter tut gut daran sich mit dem Eigentümer des Grundstücks oder Vermieters in Verbindung zu setzen und um Erlaubnis zu fragen.

torffreie Erde mit Spaten

Alternativen zur Hausbestattung

Wer nun keine Möglichkeit hat sein Tier im eigenen Garten zu begraben, kann auf verschiedene Alternativen zurückgreifen. Es gibt dabei verschiedene Möglichkeit, den geliebten Gefährten auch würdevoll zu bestatten wie:

  • Einäscherung
  • Tierfriedhof
  • Friedwald

Sehr viele Tierhalter beerdigen ihren Liebling auf speziellen Tierfriedhöfen auch Naturfriedhöfen bzw. Friedwäldern. Eine Beisetzung kostet hier zwischen 100 und 300 Euro, abhängig von Tierart und natürlich Ausstattung der Grabstätte. In der Regel kann die Grabstätte zwei bis vier Jahre genutzt werden. Verlängerungen sind möglich. Daneben besteht die Möglichkeit das Tier in Krematorien einäschern zu lassen. Dies kann in Einzelkremierung oder Gruppenkremierung erfolgen. Die Kosten einer Einzelkremierung sind abhängig von Größe und Gewicht des Tieres. Sie belaufen sich ungefähr von 105 bis 315 Euro. Hinzu kommen die Kosten der Urne. Die Asche kann dann normal beigesetzt werden, dabei gibt es keine besonderen Auflagen. Sie können diese aber auch mit nach Hause nehmen und verstreuen. Letzteres nur auf eigenem Boden oder in unbewohnten Gebieten.

Können alle Haustiere so einfach im Garten begraben werden?

In der Regel ist eine Hausbestattung von Haustieren legal. Allerdings können die Auflagen dafür von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. Bestattungen von Kleintieren ist unproblematisch. Bei größeren ist eine Erlaubnis vom zuständigen Veterinäramt notwendig. Keine Hausbestattung ist möglich in Gebieten innerhalb von Wasser- und Naturschutzgebieten oder wenn das Tier an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben ist.

Können Haustiere in Gemeinschaftsgärten beigesetzt werden?

So einfach geht es hier nicht. Als Mieter oder Pächter ist stets für eine Hausbestattung von Haustieren die Genehmigung von dem jeweiligen Eigentümer oder Vermieter bzw. den anderen Miteigentümer einzuholen. Nicht immer werden diese damit einverstanden sein. Zuwiderhandlungen können dabei zu Problemen führen. Für den Tierhalter gibt es dabei Alternativen wie Tierfriedhof, Friedwald oder Einäscherung. Die Asche kann auch mit nach Hause genommen werden.

Sind bei Hausbestattungen bestimmte Auflagen zu erfüllen?

Selbstverständlich müssen einige Maßnahmen ergriffen werden. Das Grab muss mindestens eine Tiefe von 50 bis 100 cm je nach Größe des Tieres haben. Weiterhin muss genügend Erde aufgefüllt werden, damit es nicht von anderen Tieren wieder ausgegraben werden kann. Ebenfalls sind bis zur Grundstücksgrenze und öffentlichen Wegen und Plätzen mindestens ein bis zwei Meter Abstand einzuhalten. Daneben darf das Tier nur in schnell verrottbaren Materialien begraben werden wie Bettlaken, Handtücher, Kartons.

Autor
Maria liebt die exotische Pflanzenwelt. Neben ihrem Zitronenbaum "John Lemon" findet man bei ihr Zuhause unter anderem auch ein Avocado-Bäumchen und eine Ananas-Pflanze.

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