Hornissen töten ist verboten: die Strafen
In Deutschland ist das mutwillige Töten von Hornissen verboten. Doch mit welchen Strafen ist zu rechnen, wenn eines der Tiere umgebracht wird? Dieser Artikel klärt Sie darüber auf.
Auf den Punkt gebracht
- Hornissen wichtig für Ökosystem
- Geldstrafen abhängig von Bundesland
- zwischen 5.000 und 65.000 Euro
- Haftstrafen bei schweren Vergehen möglich
- auch in Österreich und der Schweiz stehen Hornissen unter Naturschutz
Hornisse töten: Geldstrafen
Hornissen (Vespa crabro) sind in Deutschland nach der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt. Das heißt, sie stehen komplett unter Artenschutz und es ist ausdrücklich verboten, sie zu töten. Kommt es dennoch zu einem Verstoß, müssen Sie mit hohen Geldstrafen rechnen. Diese werden nicht vom Bund vorgegeben, sondern den einzelnen Bundesländern. Die folgende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht über die möglichen Höchststrafen, wenn Hornissen getötet werden:
Bundesland | Maximales Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | 50.000 Euro (€) |
Bayern | 50.000 € |
Berlin | 50.000 € |
Brandenburg | 65.000 € |
Bremen | 50.000 € |
Hamburg | 50.000 € |
Hessen | 50.000 € |
Mecklenburg-Vorpormmern | 20.000 € |
Niedersachsen | 50.000 € |
Nordrhein-Westfalen | 50.000 € |
Rheinland-Pfalz | 5.000 € |
Saarland | 10.000 € |
Sachsen | 50.000 € |
Sachsen-Anhalt | 50.000 € |
Schleswig-Holstein | 50.000 € |
Thüringen | 50.000 € |
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/tierschutz-hornisse/ |
Hinweis: Die gleichen Strafen gelten für das mutmaßliche Anlocken, Einfangen oder Verletzen der Insekten. Wird die Brut absichtlich zerstört, müssen Sie ebenfalls mit hohen Strafen rechnen.
Hornisse töten: Gefängnis?
Je nach Bundesland kann es sogar zu einer Freiheitsstrafe mit bis zu fünf Jahren Haft kommen, wenn Sie die Insekten töten. Abhängig ist diese Strafe von Fall zu Fall und ob ein Strafverfahren gegen den Täter eingeleitet wird. In den meisten Fällen kommt es zu einer Freiheitsstrafe, wenn ein ganzes Volk oder gezielt die Königin getötet wird. Ohne die Königin geht das Nest zugrunde, da nur sie die Eier legen kann.
Hinweis: Die Strafen gelten ebenfalls, wenn Sie als Nicht-Deutscher Deutschland nur besuchen und dabei eine Hornisse töten.
Häufig gestellte Fragen
Nein, Hornissennester dürfen ebenso wie die Brutstätten von Bienen und Wespen nicht eigenständig entfernt werden. Eine Umsiedlung ist nur mit einer Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde möglich, wenn die Insekten eine direkte Gefahr für Allergiker, Kinder oder empfindliche Menschen im Haushalt darstellen. Die Umsiedlung wird durch die Behörde eingeleitet. Sie dürfen selbst mit einer Genehmigung nicht selbst ans Hornissennest.
Wie Wespennester dürfen Sie die Brutstätten von Hornissen ausschließlich über den Winter entfernen. Am besten bietet sich dafür ein Zeitraum von Mitte November bis Anfang April an, da die Insekten ab Mai mit dem Nestbau beginnen. Sind die Nester unbewohnt, dürfen sie ohne Genehmigung zerstört werden. Reinigen Sie die Stelle vorsichtshalber gut nach, denn die Gerüche der Ausscheidungen locken Jungköniginnen im Frühjahr an.
In der Schweiz unterstehen Hornissen dem Naturschutz und dürfen wie in Deutschland nicht getötet werden. Nach Art. 20 Absatz 2 der Natur- und Heimatschutzverordnung (NHV) werden aber keine bundesweiten Strafgelder erhoben oder Strafverfolgungen eingeleitet. Nach Artikel 20 Abs. 2 des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) dürfen die Kantone dagegen selbst festlegen, wie hoch mögliche Bußgelder ausfallen.
Nach dem Naturschutzbund ist Hornisse geschützt und darf aus diesem Grund ebenfalls nicht getötet werden. Wie in der Schweiz gibt es jedoch keine Informationen über Bußgelder, wenn die Tiere getötet wurden. Nach § 181 des Strafgesetzbuches (StGB) „Vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes“ kann ein Vergehen mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren geahndet werden, abhängig von der Schwere des Falls.