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Meldepflicht: sind Kakerlaken in der Wohnung meldepflichtig?

Sind Kakerlaken meldepflichtig?
Meldepflicht bei Kakerlaken?

Kakerlaken in den eigenen vier Wänden sind niemals eine angenehme Situation. Wenn die Schaben durch die Wohnung ziehen, sich rapide vermehren und Ihre Nahrungsvorräte aufbrauchen, müssen Sie etwas unternehmen. Schon allein die gesundheitliche Gefahr durch die Küchenschabe erfordert Handeln. Bevor Sie Maßnahmen gegen die Insekten ergreifen, sollten Sie darüber Bescheid wissen, ob ein Befall durch Kakerlaken in Deutschland meldepflichtig ist.

Video-Tipp

Kakerlaken im Haus: Meldepflichtig?

Viele Menschen fragen sich, ob Sie Küchenschaben beim Ordnungsamt melden müssen oder nicht. Diese Frage ist sehr wichtig, da es unterschiedliche Antworten darauf gibt, die stark abhängig vom jeweiligen Fall sind. An sich ist ein Befall mit Kakerlaken nicht meldepflichtig, wenn Sie diesen entweder als Privatperson selbst in den Griff bekommen oder einen Kammerjäger kontaktieren, der nicht ausschließlich auf die chemische Keule zur Bekämpfung setzen muss. Das ist vor allem der Fall, wenn Sie der Besitzers des Grundstücks sind, da Sie hier die Kosten komplett selbst tragen müssen. Sind Sie Mieter, wird es etwas kompliziert, da Sie selbst nicht der Besitzer der Räumlichkeiten sind. In diesem Fall kommen die folgenden Punkte zum Einsatz:

  1. Sobald Sie einen Befall bemerken, müssen Sie unbedingt Ihren Vermieter oder die zuständige Hausverwaltung kontaktieren. Das sollten Sie so schnell wie möglich tun, da sich Kakerlaken äußerst schnell das gesamte Jahr über vermehren.
  2. Der Vermieter muss nun die Schädlingsbekämpfung einleiten. Das geschieht entweder durch eigene Maßnahmen oder durch einen Profi.
  3. Kommt der Vermieter der Bekämpfung nicht nach, sollten Sie als Mieter das Ordnungsamt kontaktieren. Da Kakerlaken Krankheiten übertragen und sich auf das gesamte Gebäude ausbreiten können, muss so schnell wie möglich etwas dagegen unternommen werden.
Kakerlaken bekämpfen
Kakerlaken bekämpfen

Die Kosten für die Bekämpfung tragen entweder Vermieter oder Mieter. Der Mieter trägt die Kosten, wenn klar festgestellt wird, dass der Befall in dieser Wohnung begonnen hat. Sind dagegen mehrere Wohnungen besiedelt, ist es nicht möglich einen Vermieter als Ursache festzumachen. In diesem Fall übernimmt der Vermieter die Kosten.

Hinweis:

Die beste Methode, um einen Befall durch die Schaben zu verhindern, ist ein sauberes Zuhause und die Entsorgung von Speisereisten, die verfaulen. Es kann helfen, wenn Sie all Ihre Lebensmittel gut verschlossen halten und so der Küchenschabe keine Chance geben, eine „Fährte“ aufzunehmen, die sie in Ihre vier Wände führt.

Spezialfall Berlin

Wenn Sie in Berlin wohnen, besteht eine gesetzliche Verpflichtung, jeden Befall durch Kakerlaken zu melden. Integriert ist diese Pflicht in der „Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen“ (SchädlingsbekämpfungsV) der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz in Berlin. Nach dieser müssen Sie das Auftreten von Kakerlaken und anderen Gesundheitsschädlingen wie Ratten beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie ein Haus besitzen oder dieses mieten.

Hinweis:

Eine ähnliche Pflicht besteht in der österreichischen Hauptstadt Wien. In Wien gilt eine gesetzliche Meldepflicht für das Gewerbe und Privatpersonen und falls diese versäumt wird, kann das zuständige Magistrat die Schädlingsbekämpfung einleiten und den Besitzer oder Untermieter der Wohnräume muss anschließend die Kosten tragen.

Meldepflicht im Gewerbe

Zur heutigen Zeit benutzen viele Menschen Ihre eigene Wohnung für den eigenen Beruf. Sie empfangen Kunden, stellen Erzeugnisse her, die an Verbraucher gelangen oder unterrichten Kinder in Fächern wie Musik oder zur Nachhilfe. Auf den ersten Blick erscheint es, als würde es notwendig sein, den Befall bei solch einer Form von Arbeit sofort zu melden. Jedoch ist das ausschließlich der Fall, wenn Sie über ein Gastgewerbe verfügen. Das heißt, wenn Sie eine kleine Konditorei in Ihrem Haus besitzen, ist der Befall gesetzlich meldepflichtig. Das gilt auch, wenn Sie Ihre Wohnung als Ferienwohnung anbieten. Jedes Gastgewerbe muss schon nach der Entdeckung einer Küchenschabe auf den Befall aufmerksam machen, damit keine gesetzlichen Konsequenzen auf Sie zukommen werden.

Hinweis:

Der Befall mit Kakerlaken ist nicht meldepflichtig, wenn Sie von Zuhause arbeiten und keinen realen Kundenkontakt hegen. Selbst wenn Sie das Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie hier nicht das Ordnungsamt kontaktieren, da Sie kein Gastgewerbe betreiben.

Meldepflicht: Art entscheidend

Bevor Sie zum Hörer greifen und das zuständige Ordnungsamt kontaktieren, müssen Sie sich über die Kakerlakenart sicher sein, die Sie in Ihrem Haus entdeckt haben. Es gibt zahlreiche Arten innerhalb der Ordnung der Schaben (Blattodea) und von diesen halten sich nur fünf gezielt in menschlichen Behausungen auf. Von diesen fünf sind es drei, die eine besondere Gefahr darstellen, da sie sich innerhalb kurzer Zeit in Ihrer Wohnung sehr wohlfühlen und sich rapide vermehren. Diese sind:

  • Deutsche Schabe (Blattella germanica)
  • Orientalische Schabe (Blatta orientalis)
  • Amerikanische Großschabe (Periplaneta americana)
  • Australische Schabe (Periplaneta australasiae)
  • Möbel- oder Braunbandschabe (Supella longipalpa)
Orientalische Schabe, Blatta orientalis
Orientalische Schabe, Blatta orientalis

Die Deutsche, Orientalische und Amerikanische Schabe sind die größten Vorratsschädlinge unter den Schaben. Sie gehören zu den Arten, die am häufigsten als Kakerlake bezeichnet werden. Die anderen beiden Arten verhalten sich ebenfalls auf eine schädigende Weise, sind aber nicht so häufig anzutreffen wie die anderen. Ausschließlich die in der Liste genannten Arten sind meldepflichtig, da diese Kakerlaken Ihre Wohnung als idealen Lebensraum ansehen. Andere Arten wie die Lapplandschabe (Ectobius lapponicus) oder die Echte Waldschabe (Ectobius sylvestris) verirren sich nur aus Versehen in Ihren Räumlichkeiten und versuchen, wieder aus diesen zu entfliehen. Die oben genannten Taxa erkennen Sie an den folgenden Merkmalen:

  • mehrere Exemplare bis ganze Kolonie
  • Fraßspuren an Nahrungsmitteln
  • Schmutz und Ausscheidungen auffindbar
  • Ootheken (Eipakete) auffindbar

An solchen Punkten erkennen Sie, dass eine Ansiedlung stattfindet. Die anderen Schaben halten sich eigentlich nicht in der Nähe von Menschen auf und beziehen ihre Nahrung hauptsächlich aus der Natur. Zudem treten diese kaum in Gruppen in Ihrer Wohnung auf. Dennoch sollten Sie immer überprüfen, ob sich weitere Schaben oder ganze Nester in Ihren Räumlichkeiten finden lassen, sobald Sie auf Kakerlaken aufmerksam wurden.

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