Offenes Feuer im Garten: was ist erlaubt?
Ein offenes Feuer im Garten wird nicht nur zu Ostern gerne entfacht. Wenn Sie sich an den Flammen erwärmen wollen, müssen Sie laut dem Gesetz einige Punkte beachten.
Inhaltsverzeichnis
Offenes Gartenfeuer: Rechtslage
Offene Gartenfeuer wie ein selbst gebautes Lagerfeuer gehören für viele zu einem einzigartigen Erlebnis, das gerne mit Freunden und der Familie geteilt wird. Leider sind keine offenen Feuer im Garten laut dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) nur mit Genehmigung gestattet. Zudem kommen die Immissionsschutzgesetze der einzelnen Bundesländer hinzu. Sie müssen sich demnach erst bei Ihrer Gemeinde oder Stadt eine Erlaubnis besorgen, bevor Sie ein offenes Gartenfeuer mit einer der folgenden Eigenschaften entfachen:
- ab 100 cm Durchmesser
- unbefestigt
- in direkter Nähe zum Nachbarn oder anderen Gebäuden
Die Bußgelder für das Entfachen von offenen Feuern ohne Genehmigung können recht hoch ausfallen. Die einzelnen Bundesländer legen diese selbst fest und fallen unter den Titel „Verbotswidrig Feuer machen“. Je nach Bundesland müssen Sie mit Bußgeldern von 25 bis 5.000 Euro. Besteht der Verdacht auf eine Brandstiftung durch das offene Feuer kann das Bußgeld bis auf 50.000 Euro ansteigen. Entfachen Sie aus diesem Grund niemals ein offenes Feuer ohne Genehmigung.
Offenes Feuer: Alternativen
Da ein klassisches Lagerfeuer oder andere, unbefestigte Stellen nicht auf dem eigenen Grundstück ohne Genehmigung erlaubt sind, weichen viele Menschen auf eine Alternative auf. Meist handelt es sich dabei um Feuerstellen, die keine Erlaubnis benötigen und problemlos von Ihnen im Garten aufgestellt werden können. Zwei Varianten sind hier zu nennen:
- Feuerschalen
- Feuerkörbe
Warum diese verwendet werden können? Es handelt sich um sogenannte „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“, die ausschließlich als Gemütlichkeits- oder Wärmefeuer zur Gewinnung von Wärme genutzt werden. Sie dürfen ausschließlich für diesen Zweck und nicht zum Beispiel zur Verbrennung von Abfällen aus dem Garten zum Einsatz kommen. Verwendet werden können Sie ohne Genehmigung, da sie fast raucharm sind und die Luft mit einer äußerst geringen Menge an Schwebeteilchen anreichern. So besteht keine Gefahr für den Menschen und selbst der Geruch und ein möglicher Funkenflug halten sich in Grenzen. Bei der Nutzung von Feuerschalen- und Körben sollten Sie dennoch auf die folgenden Punkte achten, um eine mögliche Brandgefahr zu vermeiden:
- kleine Zwischenräume
- max. Höhe: 100 cm
- max. Durchmesser: 100 cm
- ebener Standort
- feuerfester Standort (z.B. Sand, Stein)
- keine leicht entflammbaren Oberflächen, Pflanzen oder Gegenstände in direkte Nähe
- ausreichende Entfernung zu Nachbarn
- ausreichende Entfernung zu öffentlichen Einrichtungen
Wie beim Grillen sollten Sie die Nutzung der Feuerkörbe- oder Schalen einige Tage vorher Ihren Nachbarn mitteilen. Auf diese Weise können sie sich darauf einstellen und es entstehen keine möglichen Streitsituationen. Niemals sollten Sie die Feuerstellen nutzen, wenn es in der letzten Zeit sehr trocken war. In diesem Fall könnte ein einzelner Funke für einen Brand ausreichen. Wenn Sie die offenen Schalen oder Körbe verwenden, sollten Sie immer Löschmaterial zur Verfügung haben, falls die Flamme dennoch zu hoch wird:
- Sand
- Wasser
- Löschdecke
- Feuerlöscher
Offenes Feuer in der eigenen Grünoase ist nicht nur in Form von Feuerschalen- oder Körben vorhanden. Es gibt zahlreiche Alternativen, allen voran Fackeln und Sturmlaternen. Für beide benötigen Sie keine Genehmigung, da es sich im Vergleich um deutlich kleinere Feuerquellen handelt, die nicht mit Holz oder ähnlichem Brennmaterial betrieben werden. Zum Einsatz kommen:
- Lampenöle
- Petroleum
Durch sie entsteht weder Funkenflug, noch eine starke Rauchbelastung. Nach dem Anzünden wird das Öl mit der Zeit verbraucht und das Feuer geht aus. Auf diese Weise können Sie sich selbst in kleineren Gärten ein wohliges „Feuer“ schaffen, das leicht gestartet und kontrolliert werden kann. Wie bei den anderen Feuerstellen müssen Sie bei Fackeln und Sturmlaternen auf einen guten Stand und genügend Raum zu leicht entflammbaren Objekten oder Oberflächen achten. Zwar können keine Funken von diesen überspringen, dafür wird die Sicherheit durch eine mögliche, hohe Hitzeentwicklung gefährdet. Ebenso sollten Sie es niemals aus den Augen lassen, damit es nicht plötzlich zu einer Gefahr wird.
Tipp: Sie können Feuerschalen- und Körbe sogar zum Grillen verwenden. Dafür benötigen Sie nur die richtigen Aufsätze.
Zugelassenes Brennmaterial
Bei der Wahl des Brennmaterials müssen Sie ebenfalls den Informationen des 1. BImSchV folgen, die im § 3 „Brennstoffe“ aufgelistet sind. Diese erklären genau, welches Brennmaterial Sie zur Befeuerung Ihres offenen Feuers in der heimischen Grünoase verwenden können. Hier finden sich zahlreiche Möglichkeiten, von denen einige jedoch nicht wirklich angenehm im Garten sind. Beispielsweise sorgt Braunkohle nicht wirklich für ein angenehmes Feuer, da zudem viel Schwefel enthalten ist. Besser geeignet sind die folgenden Brennstoffe:
- Holzscheite mit oder ohne Rinde (naturbelassen)
- Holz-Presslinge (naturbelassen)
- Zapfen
- Reisig
Ganz wichtig ist der Feuchtigkeitsgehalt des Brennmaterials. Achten Sie darauf, dass das Holz, die Zapfen und der Reisig komplett trocken sind. Enthaltene Feuchtigkeit oder gar Harze können sich negativ auf den Brennvorgang auswirken oder Funkenflug verursachen, was die Sicherheit nahe gelegener Bäume, Sträucher oder Gebäude beeinträchtigen könnte. Zwar werden noch andere Brennstoffe aufgeführt, doch sollten Sie ausschließlich die genannten verwenden, da diese ein deutlich angenehmeres Offenfeuer ermöglichen.
Hinweis: Niemals sollten Sie zu klassischen Brandbeschleunigern wie Spiritus oder Benzin greifen, um eine offene Flamme im Garten zu entfachen. Nicht nur sind diese vom Gesetz her verboten, Sie gefährden sich selber durch die hohe Explosionsgefahr der Mittel.
Gartenabfälle verbrennen erlaubt?
Viele Gärtner fragen sich, ob an offenen Feuern Gartenabfälle verbrannt werden dürfen. Leider müssen wir Sie in diesem Fall enttäuschen. In ganz Deutschland ist das offene Verbrennen von Abfällen nicht gestattet und kann sogar mit einem Bußgeld bestraft werden. Geregelt werden diese Maßnahmen durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Abfallrechts in Deutschland. Früher sind Gärtner auf frei nutzbare Brenntage ausgewichen, die fast nicht mehr vorhanden sind, da nach Gesetz nun eine Genehmigung vorliegt, die nur im Ausnahmefall vergeben wird. Die Entscheidung basiert dabei auf dem jeweiligen Fall und es kann nicht pauschal gesagt werden, um was es für einen Fall es sich handeln muss. Falls Sie die Ausnahmegenehmigung Ihrer Gemeinde erhalten, müssen zudem einige Punkte beachtet werden:
- Uhrzeit
- Jahreszeit
- maximale Brenndauer
- Witterungsbedingungen
Werden diese nicht eingehalten, kann es trotz einer Genehmigung zu Bußgeldern kommen. Bedenken Sie aber, dass solch eine Genehmigung äußerst selten vergeben wird, da genügend andere Methoden zur Entsorgung zur Verfügung stehen. Zu den Alternativen gehört zum Beispiel die Wiederverwertung der Grünabfälle über den Kompost, was von den Gemeinden und Städten gerne gesehen wird.
Hinweis: Die gleichen Vorschriften beziehen sich auf das Verbrennen von Haushaltsabfällen, Restmüll und anderen Gegenständen. Diese können im Gegensatz zu klassischen Gartenabfällen sogar giftige Dämpfe entwickeln, was je nach Bundesland zu noch höheren Strafen führen kann.
Sonderform Brauchtumsfeuer
Eine besondere Form der Abfallverbrennung stellen Brauchtumsfeuer dar, wie sie zur Osterzeit bekannt sind. Diese haben nicht den Zweck der Beseitigung von Abfällen aus dem Garten oder Haushalt im Fokus, sondern der Erhaltung historischer und kirchlicher Bräuche, die sich bis in die Neuzeit erhalten haben. Während private Brauchtumsfeuer in den letzten Jahren aufgrund gesetzlicher Verschärfungen immer seltener wurden, sind sie immer noch erlaubt. Die Voraussetzung: Eine Genehmigung Ihrer Gemeinde oder Anzeige ihrerseits an diese. Dabei müssen die unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer beachtet werden. Je nach Gemeinde kann eines der folgenden Hindernisse auf Sie zukommen:
- Garten muss groß genug sein
- Nachbarn dürfen nicht gestört werden
- es besteht keine Brandgefahr
- ihr Garten liegt in einem gesetzlich geschützten Biotop
- wilde Kleintiere werden nicht gefährdet
Manchmal ist es nicht einmal möglich, ein Brauchtumsfeuer anzumelden, wenn es sich um eine Privatveranstaltung handelt. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zum Beispiel erlaubt es nur Vereinen, Glaubensgemeinschaften oder Organisationen ein Brauchtumsfeuer zu organisieren, wenn die Gemeinde freien Zutritt hat. Falls Sie ein Brauchtumsfeuer im Sinn haben, sollten Sie unbedingt die Lage mit der zuständigen Behörde klären, damit es nicht zu einem Bußgeld kommt.