Sanfte Hundeabwehrmittel: Kaffeesatz & Co
Läuft immer wieder ein fremder Hund in Ihren Garten oder nutzen die Hunde des Wohngebiets Ihren Zaun als Toilette? Sanfte Hundeabwehrmittel helfen Ihnen dabei, die Vierbeiner von diesem unliebsamen Tun abzuhalten.
Auf den Punkt gebracht
- darf Hunde nicht verletzen oder töten
- Kot- oder Urin-Gerüche neutralisieren, um nicht noch andere Hunde anzulocken
- an beliebten Kot- oder Urinierplätzen ätherische Öle (z. B. Lavendel) versprühen
- Grundstück umzäunen oder dichte Hecke pflanzen
- für Hunde unangenehm duftende Pflanzen in die Beete setzen
Inhaltsverzeichnis
Sanfte Hundeabwehrmittel
Ganz egal wie groß die Angst, Wut oder Abneigung vor bzw. gegen den ständigen unerwünschten Hundebesuch ist: Auf gar keinen Fall dürfen Sie dem Tier in irgendeiner Weise Schaden zufügen, indem Sie Verletzungen oder gar seinen Tod in Kauf nehmen. Dies kann sogar strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu einer Gefängnisstrafe nach sich ziehen! Glücklicherweise sind solche drastischen Maßnahmen aber auch nicht notwendig, denn mit den folgenden sanften Hundeabwehrmittel machen die Vierbeiner bald einen Bogen um Ihr Grundstück.
1. Grundstück eingrenzen
Die einfachste Methode, unerwünschten Hundebesuch loszuwerden besteht darin, die Tiere gar nicht erst aufs Grundstück zu lassen. Errichten Sie einen engmaschigen Zaun oder eine Mauer um Ihr Eigentum, auch eine dichte (Dornen-)Hecke hält Hunde zuverlässig ab. Achten Sie lediglich darauf, dass die Absperrung
- hoch genug ist (mindestens 170 bis 190 Zentimeter)
- unten undurchlässig ist, d. h. der Hund nicht einfach unten durchkriechen bzw. buddeln kann
- möglichst enge Abstände von Latten, Maschen etc. aufweist
Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Errichtung der Absperrung, ob und in welcher Höhe diese in Ihrem Wohngebiet erlaubt ist. Gegebenenfalls muss auch eine amtliche Genehmigung eingeholt werden.
2. Sprinkleranlage mit Bewegungsmelder
Hinterlässt Nachbars Hund vielleicht seine Haufen gern auf Ihrem Rasen? Dann ist dieses Hundeabwehrmittel vielleicht für Sie geeignet: eine Sprinkleranlage mit Bewegungsmelder. Hier springt der Rasensprenger immer dann an, sobald der Hund den Alarm auslöst. Damit schlagen Sie gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: In den heißen Sommermonaten wird Ihr Rasen gründlich gewässert und zugleich lernt Nachbars Fifi eindrücklich, dass er die Rasenfläche nicht mehr als Hundetoilette nutzen kann.
3. Unangenehm riechende Hausmittel
Wenn Hunde ständig an den Zaun oder anderswo pinkeln, ist das praktisch eine Einladung an alle anderen Vierbeiner aus der Nachbarschaft. Hunde – und zwar sowohl Rüden als auch Hündinnen – markieren auf diese Weise nicht nur ihr Revier, sondern kommunizieren so mit anderen Hunden. Wo also ein Tier einmal gepinkelt hat, werden auch alle anderen Tiere ihre Hinterlassenschaften absetzen. Dies gilt es zu vermeiden! Hierfür können Sie auf diese sanften Hundeabwehrmittel zurückgreifen:
- Urinale und Kotablagestellen neutralisieren, z. B. mit Backpulver
- einfach Backpulver über die Stellen streuen
- wahlweise Backpulver mit etwas Wasser verrühren und versprühen
- alternativ unverdünnte Essigessenz ausbringen
- Kaffeepulver bzw. getrockneten Kaffeesatz ausstreuen
- ätherische Öle mit für Hunde unangenehmen Gerüchen versprühen
Für Letzteres eignet sich beispielsweise Lavendel- oder Teebaumöl sehr gut. Im Handel sind zudem Anti-Pinkel-Sprays erhältlich, die häufig so klangvolle Namen wie „Hunde-Verdufter“ oder „Hundeschreck“ tragen. Auch diese erfüllen ihren Zweck, sollten jedoch keine giftigen Stoffe beinhalten. Statt des Hundeabwehrsprays können Sie auch Granulat verwenden.
Hinweis: Essig ist zwar ein sehr wirksames Hausmittel gegen Hunde, übersäuert allerdings auch den Boden. Zudem darf er nicht auf befestigten Untergründen (z. B. Wegen, Einfahrten) ausgebracht werden, dies ist gesetzlich untersagt.
4. Pflanzen zur Hundeabwehr
Aber auch manche Pflanzen eignen sich gut als sanfte Hundeabwehrmittel. Pflanzen Sie beispielsweise eine Hecke aus Lavendel in die Nähe beliebter Pinkel- und Kotstellen. Auch die so genannte „Verpiss-dich-Pflanze“ (Plectranthus ornatus) sowie Beifuß (Artemisia vulgaris) wirken als biologisches Abwehrmittel.
5. Ultraschallgeräte
Manche Gartenbesitzer schwören zudem auf Ultraschallgeräte, deren Schallwellen – für Menschen im nicht hörbaren Bereich – für Hunde unangenehm sind und diese deshalb vertreiben. Tierschutzvereine monieren jedoch, dass diese Töne das Hundegehör möglicherweise schädigen und deshalb nicht eingesetzt werden sollten. Dazu sei gesagt, dass die Geräte nicht dauerhaft abgespielt werden. Stattdessen kommen sie nur kurz im Akutfall zum Einsatz, weshalb eine Schädigung nicht zu erwarten ist.
Auf der Suche nach einem Hundenamen? Lassen Sie sich inspirieren!
Häufig gestellte Fragen
Wollen Sie das Ultraschallgerät an unauffälliger Stelle platzieren, beispielsweise hinter einem Lattenzaun oder einer Mauer? Beachten Sie in diesem Fall bitte, dass Ultraschall nicht durch Wände übertragen wird – feste Materialien wie Stein oder Holz sind für Ultraschallwellen undurchdringlich. Manchmal behaupten dies die Hersteller derartiger Geräte, allerdings ist das schlicht falsch.
Manche Menschen haben keine Lust oder auch nicht immer Zeit, um mit ihrem Hund Gassi zu gehen. Gerade Gartenbesitzer lassen ihr Tier dann oft in den Garten. Wenn der Hund nun stattdessen sein Geschäft auf Ihrem Rasen verrichtet, sollten Sie zunächst das Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Nicht immer ist Hundebesitzern bewusst, dass ihre Tiere auf Wanderschaft gehen – oder anderswo nicht erwünscht sind. Ist der Besitzer allerdings absolut uneinsichtig, können Sie beim Ordnungsamt Anzeige erstatten.
Hundebesitzer sind gesetzlich dazu verpflichtet, den Kot ihrer Tiere zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dies gilt nicht nur für öffentliche Wege und Plätze, sondern auch für fremde Privatgrundstücke, Schrebergärten, Wiesen und Felder. Passiert dies nicht, begeht der nachlässige Hundehalter eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann, je nach Stadt und Örtlichkeit, Geldbußen in Höhe von bis zu mehreren hundert Euro nach sich ziehen. Genaueres erfahren Sie im Bußgeldkatalog Ihrer Gemeinde oder Kommune.