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Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Welche Bäume darf man ohne Genehmigung fällen?

Manchmal kommt es vor, dass ein störender Baum im Garten weichen soll. Doch nicht jeder darf diesen einfach entfernen, denn im Normalfall regelt die Baumschutzverordnung, welche Bäume wann gefällt werden dürfen. Gibt es dennoch Bäume, die man ohne Genehmigung fällen darf?

Video-Tipp

Auf den Punkt gebracht

  • gesetzliche Fäll- und Schonzeiten für Bäume beachten
  • private Fällungen sind meist auf bestimmte Größen beschränkt
  • Stammdurchmesser als Richtwert
  • Einholen einer Genehmigung bzw. Rücksprache beim zuständigen Amt zur Absicherung immer empfehlenswert
  • Neupflanzung nicht vergessen

Bäume ohne Genehmigung fällen

Eines vorweg: Die Leser, die hier eine Liste von Bäumen erwarten, die ohne Genehmigung gefällt werden dürfen, müssen wir an dieser Stelle leider enttäuschen, denn die gibt es leider nicht. Stattdessen empfehlen wir Lesern, die sich mit dem Gedanken tragen, einen Baum zu fällen, folgende Dinge zu beachten:

  • Fällzeiten
  • Stammdicken
  • Genehmigung einholen bzw. beim zuständigen Amt rückversichern

Mehr über Baumfällgenehmigungen

Hinweis: Dieser Beitrag dient nur der Information und stellt ausdrücklich keine verbindliche Rechtsberatung dar. Wenden Sie sich in solchen Fragen immer an die zuständigen Behörden oder konsultieren Sie juristisches Fachpersonal.

Fällzeiten

Wann Bäume gefällt oder zurückgeschnitten werden dürfen, regelt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September ist es grundsätzlich nicht erlaubt, einen Baum zu fällen. Dies dient zum Schutz von Tieren, die dort brüten oder für die Blüten und Blätter eine Nahrungsgrundlage darstellen.

Gefällter Baum
Möchten Sie auf Ihrem Grundstück einen Baum ohne Genehmigung fällen, ist der Stammdurchmesser dabei eines der entscheidenden Kriterien.

Im Umkehrschluss dürfen also außerhalb dieser Zeit grundsätzlich privat Baumfällarbeiten – das sind Fällungen auf Privatgrundstücken – durchgeführt werden. In Ausnahmefällen darf ein Baum auch innerhalb dieses Zeitraums gefällt werden, etwa wenn eine besondere Notwendigkeit besteht. Das betrifft insbesondere beschädigte Bäume, die eine Bedrohung für Menschen oder Objekte darstellen.

Hinweis: Je nach Region können die Regeln individuell sein, daher sollte man bei jeder Fällung zur Sicherheit noch eine Baumfällgenehmigung einzuholen oder zumindest mit dem zuständigen Amt Rücksprache halten.

Stammdurchmesser beachten

Ob eine private Baumfällung ohne Genehmigung erlaubt ist, ist auch abhängig vom Stammdurchmesser des Baums. Aufgrund der förderalistischen Struktur Deutschlands sind Baumschutzverordnungen nicht bundesweit geregelt. Von Bundesland zu Bundesland gelten also unterschiedliche gesetzliche Vorgaben. Es kann also sein, dass regional Bäume jederzeit, auch unabhängig von Stammdurchmesser, ohne Genehmigung gefällt werden dürfen.

Der Stammdurchmesser ist jedoch auch in jenen Regionen, in denen es keine derartigen Größenbestimmungen gibt, ein wichtiger Anhaltspunkt, ob es vielleicht nicht sinnvoller ist, sich an einen Profi zu wenden. Wer sich beim Fällen eines großen Baumes überschätzt und dadurch möglicherweise Menschen gefährdet oder Schäden verursacht, riskiert eine hohe Strafe.

Die lokalen Regelungen hinsichtlich der Stammdurchmesser unterliegen dabei starken Schwankungen. Als Richtwert sollten Sie sich an folgenden Maßen orientieren:

  • Laubbaum: maximal 80 cm (mehrstämmig maximal 50 cm)
  • Obstbaum: maximal 150 cm (mehrstämmig maximal 100 cm)
  • Nadelbaum: maximal 100 cm (mehrstämmig maximal 60 cm)
Esskastanie - Castanea sativa
Edel- bzw. Esskastanie (Castanea sativa)

Hinweis: Obwohl häufig als Obstbäume kultiviert, fallen Walnussbäume (Juglans regia) und Esskastanien (Castanea sativa) unter die Regelungen für Laubbäume.

Genehmigung einholen

Handelt es sich um einen Baum, der nicht privat gefällt werden darf, dann ist immer eine Erlaubnis beim Amt einzuholen. Viele Gartenbesitzer wagen diesen Schritt nur mit großen Bedenken, die Ämter haben durchaus Verständnis für diese Anliegen.

Folgende Gründe haben in der Vergangenheit Genehmigungen gerechtfertigt:

  • Baum erfüllt keine ökologische Funktion
  • Hemmung der Standortentwicklung
  • Behinderung von Denkmalsanierungsmaßnahmen
  • Beeinträchtigung der erlaubten Grundstücksnutzung
  • negative Beeinflussung anderer Bäume
  • Fällung ist im öffentlichen Interesse
  • Fällung dient der Verkehrssicherheit

Mindert beispielsweise eine Fichte durch ihre Beschattung den Ertrag eines Obstbaumes, ist dies Grund für eine Baumfällgenehmigung. Schwierig wird die Fällung bei sogenannten Grenzbäumen. Dabei handelt es sich um Bäume, deren Stamm sich auf zwei Grundstücken befindet. Um überhaupt einen Antrag stellen zu können, muss der Nachbar, auf dessen Grundstück ein Teil des Baumes steht, damit einverstanden sein.

Apfelbaum an Grundstücksgrenze
Apfelbaum an Grundstücksgrenze

Hinweis: Nicht selten enden solche beabsichtigten Fällungen von Grenzbäumen vor Gericht. Der Nachbar hat zwar das Recht den Baum zu erhalten, dennoch hat die andere Partei auch das Recht den Grenzbaum umschneiden zu lassen.

Gefahr im Verzug

Ist Gefahr im Verzug, wird in den meisten Fällen eine Baumfällgenehmigung erteilt. Dies ist nicht nur der Fall, wenn der Baum nach einem Unwetter beschädigt wurde und dadurch für Menschen oder Objekte eine Gefahr darstellt, sondern auch, wenn der Baum krank ist.

Hinweis: Bei Krankheiten verlangen viele Ämter jedoch oft noch eine Bestätigung von einem Experten. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn es sich um Krankheiten handelt, die von außen noch nicht zu erkennen ist.

Neuen Baum pflanzen

Egal, ob sie den Baum mit oder ohne Genehmigung fällen, in den seltensten Fällen kommen Sie ohne Neupflanzung davon, denn in den meisten Verordnungen ist ebenfalls geregelt, dass für gefällte Bäume Ersatz geschaffen werden muss. Wer solche Verordnungen missachtet, dem droht eine Strafe, die durchaus empfindlich hoch sein kann. Je nach Vergehen können bis zu 50.000 Euro fällig werden. Das Fällen eines Baumes bleibt meist nicht unbemerkt, daher sollten Sie sich immer an die geltenden Gesetze halten.

Apfelbaum pflanzen
Kirsch- und Apfelbäume (hier einer der Sorte ‚Bramley‘) gelten als pflegeleichte Obstbäume.

Tipp: Hier empfiehlt es sich als Neupflanzung ein pflegeleichtes Gehölz zu wählen, das auf absehbare Zeit keine bis wenig Probleme macht.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich erfahren, wie die Verordnungen zur Baumfällung sind?

In der Regel gibt das zuständige Umwelt- und Naturschutzamt im Wohnsitzort darüber Auskunft.

Was kann ich tun, wenn ich eine Baumfällgenehmigung habe, aber Vögel im Baum brüten?

In diesem Fall sollten Sie sich an das Umweltamt wenden. Grundsätzlich ist das Fällen eines Baumes, der von Tieren bewohnt wird, immer verboten. Manchmal können jedoch die Arbeiten verschoben werden oder tierische Bewohner werden von Profis umgesiedelt.

Wie viel kostet eine professionelle Baumfällung?

Der Preis ist abhängig von vielen Faktoren, etwa wie schwierig es ist, aufgrund nahestehender Häuser, den Baum zu fällen oder wie groß der Baum ist. Es können zwischen einigen Hundert bis mehreren Tausend Euros anfallen. Lassen Sie das Schnittgut noch abtransportieren und entsorgen, fallen auch dafür Kosten an.

Autor
Mirko ist zwar studierter Anglist, beherrscht aber auch die Sprache der Pflanzen perfekt. Er wuchs quasi im Schrebergarten seiner Großeltern auf und verbringt den Großteil seiner Freizeit in der Natur, wenn er nicht gerade schreibt.
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