Zum Inhalt springen
HomepageHomepage » Rasen » Rasenpflege » Rasen mähen » Wie lange darf man werktags/Samstag rasenmähen?
Rasenmähen

Wie lange darf man werktags/Samstag rasenmähen?

Ob Sie am Samstag oder Sonntag Ihren Rasen mähen dürfen, regelt grundsätzlich eine bundesweit geltende Lärmschutzverordnung. Je nach Bundesland oder Gemeinde können unterschiedliche Regelungen gültig sein.

Video-Tipp

Verordnungen als Regelwerk

1992 wurde eine Rasenmäher-Verordnung erlassen, die den Betrieb der Geräte indes bundesweit vereinheitlichte. Vorgeschrieben wurden sogenannte Ruhezeiten, in denen der Rasen nicht gemäht werden durfte. Diese Verordnung wurde im Jahr 2002 von der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (auch 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, kurz: 32. BImSchV genannt) abgelöst. Sie umfasst nicht mehr nur Rasenmäher, sondern weitere Gartengeräte, die aufgrund der Lärmbelästigung zum Ärgernis für Nachbarn werden können. Diese Verordnung regelt den Betrieb der Geräte im Freien.

Rasenmäher

Regelungen in Wohngebieten

Grundsätzlich verbietet das Gesetz eine Inbetriebnahme von Grastrimmern oder -kantenschneidern, elektrisch oder benzinbetriebene Heckenscheren sowie Rasenmähern außerhalb eines bestimmten Zeitraums. Das Verbot gilt nicht nur für Wohngebiete, sondern auch für Kleinsiedlungen, Kur- und Erholungsgebiete oder Klinikbereiche. Die Verordnung teilt die Woche in Werktage sowie Sonn- und Feiertage auf. Der Samstag zählt als Werktag. Das sind die bundesweit geltenden Eckpunkte:

  • Rasenmähen ist im Zeitraum von 7 bis 20 Uhr erlaubt
  • Erlaubnis gilt allerdings nur von Montag bis Samstag
  • an Sonn- und Feiertagen ist Rasenmähen ganztägig verboten

Tipp: Wenn Sie außerhalb des erlaubten Zeitraums Ihren Rasen mähen müssen, sollten Sie das mit einem geräuschlosen Handmäher oder einer Handschere tun. Die Nutzung solcher Geräte ist nicht per Gesetz verboten.

Rasentrimmer

Ausnahmen

Auf dem Land gelten andere Regeln als in der Stadt. Nicht zur Anwendung kommt die Verordnung in Dörfern und gemischten Gewerbegebieten. Hier dürfen Rasenmäher grundsätzlich rund um die Uhr und an jedem Wochentag genutzt werden, sofern der Betrieb nicht gegen die allgemeinen Regelungen der Nachtruhe verstößt. Allerdings können Länder und Kommunen selbst Vorschriften erlassen, die vom Gesetz ausgeschlossene Gebiete umfassen. Daher kann es in einigen Gemeinden vorkommen, dass das Rasenmähen wegen geltender Mittagsruhe auch zwischen 12 und 15 Uhr nicht gestattet ist. Sonderregelungen gibt es auch für besonders laute Geräte wie Rasentrimmer, die werktags nur zwischen 9 und 13 sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden dürfen.

Hinweis: Informieren Sie sich am besten bei Ihrer Gemeinde, ob Sie Ihren Rasen auch am Sonntag mähen dürfen.

Bußgelder

Wer gegen die Verordnung oder die Vorschriften der Kommunen und Gemeinden verstößt, begeht somit eine Ordnungswidrigkeit und kann angezeigt werden. Vermieter können ihren Mietern, die sich nicht an die Regeln halten, Sanktionen auferlegen. Helfen diese nicht, sollte das Ordnungsamt eingeschaltet werden. Dieses ist auch für Eigenheimbesitzer zuständig, die gegen das Gesetz verstoßen. Wie hoch die Strafe ausfällt, wird je nach Einzelfall entschieden. Im schlimmsten Fall erwarten Sünder ein Bußgeld bis 50.000 Euro.

Rasen mähen

Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/BJNR347810002.html
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2831/?cookieSetting=true
https://www.nachbarrecht.com/thema/rasenmaeher-ruhestoerung.html
https://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/bimschv/
https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/darf-man-sonntags-rasen-maehen

Scroll Up