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Darf ich einen Zaun auf die Grundstücksgrenze setzen?

Darf ich einen Zaun auf die Grundstücksgrenze setzen?

Wer ein Eigenheim besitzt, sucht meist auch Privatsphäre. Ein Zaun gehört daher häufig dazu. Aber dürfen Sie ihn auf der Grundstücksgrenze bauen? Was sagt das Gesetz und welche Rechte hat der Nachbar?

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Auf den Punkt gebracht

  • Zulässigkeit richtet sich nach öffentlichen und privaten Rechtsbereichen
  • bei Landratsamt nachfragen, um sich zu allen öffentlich-rechtlichen Themen rund um Ihr Zaunprojekt zu informieren
  • vor Zaunbau mit Nachbarn sprechen, um Streit im Nachgang abzuwenden
  • Zäune sind überall zulässig, sofern dieses Recht nicht speziell eingeschränkt wird

Berührte Rechtsbereiche

Mit einem einfachen Ja oder Nein lässt sich die Frage nach dem Zaun auf der Grundstücksgrenze leider nicht beantworten. Den je nach örtlichen Gegebenheiten können sehr unterschiedliche Rechtsbereiche davon betroffen und mit der Beantwortung der Frage befasst sein:

  • Bauplanungsrecht
  • Bauordnungsrecht
  • Naturschutzrecht
  • Nachbarrecht
Zaun

Betrachten Sie nun die einzelnen Themenfelder, sollten Sie dringend zwischen zwei Bereichen unterscheiden: dem öffentlichen Recht und dem privaten Recht.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar, sondern soll ausschließlich der Information dienen.

Öffentliches Recht

Die öffentlichen Rechtsgebiete umfassen hier das Baurecht und das Naturschutzrecht. „Öffentlich“ bedeutet, dass diese Themen für Sie bindenden Charakter haben, ganz unabhängig davon, was beispielsweis Ihr Nachbar dazu sagt.

Bauplanungsrecht

Ganz allgemein gibt es keine Vorschrift des Bauplanungsrechts, die die Errichtung eines Zaunes auf der Grundstücksgrenze verbietet. In den meisten Bundesländern ist diese Maßnahme sogar ohne eine Form der baurechtlichen Genehmigung zulässig.

Bauordnungsrecht

Als Anhang zu einem Bebauungsplan kann eine Gemeinde aber gestalterische Festsetzungen erlassen, die den Aufbau einer Zaunanlage regelt und limitiert. Enthalten sein können beispielsweise Angaben zu:

Zaun
  • nötigem Grenzabstand
  • einer maximalen Höhe
  • zu verwendender Materialien
  • lokaler Verbote von Zäunen aus gestalterischen oder z.B. verkehrstechnischen Gründen (Sicht in Kreuzungen)

Auf der Suche nach Ideen für Ihren Zaun? Lassen Sie sich von unseren Beiträgen inspirieren!

Naturschutzrecht

Eigentlich trifft das Naturschutzrecht keine Regelungen zur Bebauung von privaten Wohnbaugrundstücken. Ein Ausnahmefall tritt jedoch ein, wenn Ihr Grundstück am Ortsrand liegt. Dann kann das Naturschutzrecht einen Zaun nach außen in Richtung der freien Natur verbieten. Ob das der Fall ist, hängt stark von individuellen Rahmenbedingungen Ihres Grundstücks ab.

Tipp: Für alle der genannten öffentlich-rechtlichen Themen sind die unteren Baurechtsbehörden, meist die jeweiligen Landratsämter, zuständig. Bevor Sie sich in der Vielzahl möglicher Vorschriften verlieren, sollten Sie genau dort mit Ihrem konkreten Anliegen nachfragen, ob etwas gegen die Errichtung Ihres Zauns mit gewünschter Lage, Größe und Materialität spricht.

Private Rechte

Das private Recht in Form des Nachbarrechts ist dagegen völlig anders geartet. Hier geht es um Recht zwischen zwei Privatparteien, also meist zwischen Ihnen und dem Nachbarn auf der anderen Seite des Zauns. Ausschlaggebend ist, dass das Nachbarrecht nur dann zur Anwendung kommt, wenn eine der beiden Parteien es einfordert. Für die Frage nach dem Zaun auf der Grundstücksgrenze heißt das:

Zaun

Fordert Ihr Nachbar die Einhaltung des Nachbarrechts ein, gelten die Vorgaben des Nachbarrechts zu Zäunen auf der Grenze gleichermaßen, wie es Baurecht und Naturschutzrecht ohnehin tun. Laut Nachbarrecht gilt für Zäune:

  • grundsätzlich unmittelbar auf der Grenze erlaubt
  • Höhenbeschränkung bis 1,50 Meter
  • Je Überschreitung der 1,50 Meter erforderlicher Grenzabstand in gleicher Dimension

Beispiel:

  • 1,20 Meter Höhe auf der Grenze erlaubt
  • 1,50 Meter Höhe auf der Grenze erlaubt
  • 1,80 Meter Höhe muss 0,30 Meter (Überschreitung der 1,50 Meter-Grenze) Grenzabstand halten

Tipp: Fragen Sie Ihren Nachbarn, bevor Sie mit dem Aufbau des Zaunes beginnen. Meist lassen sich eventuelle Einwände recht einfach ausräumen und mit kleinen Veränderungen Ihres Zaunes gänzlich beseitigen.

Häufig gestellte Fragen

Der Bebauungsplan spricht von „grünen Zäunen“. Was ist damit gemeint?

Immer wieder möchten Planer keine klassischen Zäune in den Wohngebieten. Der Begriff „grüne Zäune“ ermöglicht beispielsweise Maschendraht, der aber durch Sträucher und Stauden eingegrünt werden muss. So wirkt aus der Entfernung vor allem die Bepflanzung und nicht die Zaunanlage selbst.

Der Bewohner des Nachbargrundstücks hat der Zaunanlage erst zugestimmt und fordert nach der Errichtung jetzt die Reduzierung auf die Vorgaben des Nachbarrechts. Was mache ich?

Eine getroffene Vereinbarung gilt grundsätzlich. Allerdings ist der Nachweis hier schwierig. Sicher sind Sie, wenn Sie Ihre Absprache schriftlich festhalten, so dass Sie sich jederzeit darauf berufen können.

Gelten für mein Gartengrundstück dieselben Voraussetzungen, wie um mein Wohnhaus?

Baurecht und Nachbarrecht regeln zunächst Zäune innerhalb von Ortschaften. Außerhalb, beispielsweise bei Obstwiesen, Gartengrundstücken etc., gilt per Naturschutz-Gesetz in aller Regel ein absolutes Verbot von Umzäunungen. Ausnahmen sind möglich. Allerdings müssen Sie diese direkt mit dem Naturschutzamt abstimmen.

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