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Schottergärten: Wo sind sie verboten?

Schottergärten: Wo sind sie verboten?

„Pflegeleichte“ Schottergärten boomen seit Jahren. Doch sie sind vor allem eines: viel Schotter und wenig Garten. Die ökologischen Nachteile sind gravierend. Immer mehr Kommunen in Deutschland verbieten sie ausdrücklich.

Video-Tipp

Auf den Punkt gebracht

  • Schottergärten sind „tote“ Flächen, ökologisch wertlos
  • bundesweit unzulässig, in vielen Gemeinden explizit verboten
  • Verschärfung und Ausweitung der Verbote ist zu erwarten
  • Rückbau kann angeordnet werden, notfalls mit Zwangsmaßnahmen
  • freiwilliger Rückbau ratsam, ggf. mit Fördergeldern

Definition Schottergarten

Nicht jeder Garten, der mit Steinen angelegt wurde, ist automatisch ein Schottergarten. Denn Steine sind ein natürliches Element, mit dem sich durchaus auch pflanzen- und artenreiche Gärten gestalten lassen. Mit Steinen können Sie beispielsweise alpine Landschaften kreieren oder die Lebensbedingungen von mediterranen Stauden und Steppengewächsen optimieren. Dabei spielt jedoch das Grün stets die Hauptrolle, während Steine nur unterstützend eigensetzt werden. Hingegen spricht man von einem Schottergarten, wenn diese Punkte gegeben sind:

  • das Element Stein dominiert deutlich
  • der Garten ist großflächig mit Kies, Schotter oder Splitt bedeckt
  • Pflanzen sind nicht vorhanden oder nur spärliches Beiwerk
Schottergarten anlegen

Was auf den ersten Blick nicht erkennbar ist: In den meisten Schottergärten wird der Boden mit Folie versiegelt, bevor die dicke Kiesschicht ausgebracht wird. Dadurch entsteht eine nahezu „tote“ Fläche.

Ökologischer Schaden

Schottergärten gelten fälschlich als kostengünstig und pflegeleicht. Zudem gibt es Menschen, die sie als ästhetisch schön empfinden. Doch ein Garten ist keine isolierte, private Einheit, auch wenn ein Zaun ihn umgeben mag. Er ist Teil eines größeren Ökosystems und hat entsprechend Einfluss darauf. Umweltschützer listen unzählige negative Auswirkungen auf, die Schottergärten auf Dauer für die Natur haben. Diese sind so gravierend, dass sie letztlich nur ein Aus für jeden Schottergarten bedeuten können.

Schottergarten
  • Insekten und Vögel finden keine Nahrung
  • Kleinsäuger finden keinen Unterschlupf
  • auch für wärmeliebende Tiere ungeeignet
  • Boden wird verdichtet und versiegelt
  • Wasser kann nicht oder schwer versickern
  • Bodenfruchtbarkeit geht verloren
  • Pflanzen als wichtige Luftfilter fehlen

Schottergärten sind nicht zulässig

Was viele Grundstücksbesitzer nicht wissen, oder nicht beachten: Die Errichtung von Schottergärten ist bereits viele Jahre nicht zulässig – und das bundesweit! Denn die gültigen Landesbauverordnungen aller Bundesländer regeln, dass unbebaute Grundstücksflächen zu begrünen sind. Außerdem darf der Boden nicht versiegelt werden, damit Regenwasser versickern kann.

Hinweis:

Es gibt Ausnahmen von der Begrünungspflicht. Teile des unbebauten Grundstücks, dürfen mit Platten, Steinen etc. versiegelt werden, sofern das notwendig ist, zum Beispiel die Garagenzufahrt.

Explizite Verbote

Obwohl Schottergärten bereits gegen die Landesbauverordnung verstoßen, haben einige Länder und Gemeinden sie zusätzlich gezielt verboten. Durch das Verbot soll der Notwendigkeit des Umweltschutzes mehr Nachdruck verliehen werden und in der Folge den Schottergarten aussterben lassen. Da Bauvorschriften keine Bundesangeleigenheit sind, ist bezogen auf die Gültigkeit des Verbots ein Flickenteppich entstanden.

Ein kleiner Überblick:

Schottergärtenverbot Übersicht Deutschland

Weitere Verschärfung möglich

Auch wenn nicht alle Bundesländer bzw. alle Gemeinden unseres Landes ein gezieltes Verbot in ihren Gesetzen verankert haben. Der Schottergarten ist und bleibt unzulässig. Vielmehr müssen seine Besitzer in naher Zukunft mit Behördenpost rechnen. Denn immer mehr Kommunen sind für die Umweltthematik sensibilisiert, wollen die bestehende Landesbauordnung durchsetzen. Einige senden gezielt Mitarbeiter aus, um nach Steingärten zu fanden. Außerdem wird in Gegenden des Landes, wo noch kein explizites Verbot beschlossen wurde, lebhaft darüber debattiert.

Tipp:

Der Rückbau eines Schottergartens kostet Zeit und auch einiges an Geld. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob Sie dafür finanzielle Unterstützung erhalten können. Vielerorts werden dafür spezielle Förderprogramme aufgelegt.

Folgen eines Verbots

Zunächst einmal ist Verbot nicht gleich Verbot. Während in Baden-Württemberg Schottergärten generell verboten sind, genießen in Bayern Altbestände Bestandsschutz. So müssen Sie für jede Kommune gezielt die geltende Rechtslage erkunden. Fällt ein Schottergarten unter einem Verbot, muss er durch den Besitzer zeitnah rückgebaut werden. Geschieht das nicht, kann die zuständige Kommune Zwangsgelder ansetzen und den Rückbau anordnen. Das ist allerdings auch möglich allein aufgrund der Landesbauverordnung, ohne dass ein ausdrückliches Verbot besteht.

Pflanzen im Vorgarten
Alternative zum Schottergarten

Ideen zur Umgestaltung

Häufig gestellte Fragen

Wer muss die Kosten für den Rückbau tragen?

Die Kosten für einen unzulässigen Schottergarten muss allein sein Besitzer tragen. Das gilt auch dann, wenn er die Beseitigung des Schotters nicht freiwillig vornimmt, sondern diese durch eine Behörde veranlasst wird.

Gibt es eine pflegeleichte Alternative für einen Schottergarten?

Mit Bodendeckern wie Efeu, Kleines Immergrün oder Pfennigkraut lassen sich mit etwas Geduld auch größere Flächen lückenlos begrünen, sodass Unkraut keine Chance mehr hat. Ergänzt mit hohen Gräsern und Stauden entsteht ein optisch ansprechender Garten.

Wie kann ich einen Schottergarten am einfachsten renaturieren?

Statt Ihren Schottergarten aufwendig zu beseitigen, können Sie ihn auch abmildern. Sofern unterm Schotter keine Trennfolie ist bzw. nach ihrer Entfernung lässt sich die Schotterfläche mit Zugabe von Sand und Kompost zu einem mageren Boden aufwerten. Darauf können Sie dann blühende Wildblumen einsäen und Wildstauden pflanzen.

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