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Darf man einen Rattenbau zerstören?

Darf man einen Rattenbau zerstören?

Ratten auf dem eigenen Grundstück sind nicht nur unappetitlich. Die Nagetiere können Krankheiten übertragen und Vorräte vernichten. Doch darf man einen Rattenbau einfach so zerstören? Ist das überhaupt sinnvoll? Wir klären auf.

Video-Tipp

Auf den Punkt gebracht

  • Rattenbau an Ein- und Ausgängen und Kotspuren erkennbar
  • Ratten als Gesundheitsschädlinge nicht geschützt
  • Bau schwierig zu zerstören
  • Ratten schwer zu vertreiben
  • Befall melden und Fachmann konsultieren

Rattenbau erkennen

Je nachdem, wo die Ratten sich befinden, ist der Rattenbau kein eigentliches Bauwerk. Stattdessen kann es sich zum Beispiel um eine Vielzahl unterirdischer Gänge handeln, von denen ausschließlich die Ein- und Ausgänge sichtbar sind. In Gebäuden verhält es sich anders. Dort kann ein Unterschlupf aus Papier oder Karton bestehen. Hinweise auf einen Rattenbau sind etwa:

  • Urin- und Kotspuren
  • herumlaufende Ratten
  • Geräusche
  • starker Ammoniakgeruch

Gesetzeslage

Grundsätzlich sind alle Säugetiere in Deutschland durch die Bundesartenschutzverordnung geschützt und dürfen nicht gefangen, getötet oder gestört werden, dies gilt auch für ihre Baue und Nester. Allerdings regelt die Anlage 1, welche Tiere davon ausgenommen sind. Als Gesundheitsschädlinge (laut §2 Abs. 12 des Infektionsschutzgesetzes) gehören auch die Wanderratte (Rattus norvegicus) und die Hausratte (Rattus rattus) dazu und dürfen somit bekämpft werden.

Hausratte (Rattus rattus)

Hinweis: Die Hausratte steht zwar auf der Liste der bedrohten Tierarten, trotzdem ist sie ein Schadnager, der bekämpft wird.

Ratten bekämpfen

Den Rattenbau zu zerstören, hört sich zwar wie eine einfache Lösung an, ist es jedoch nicht. Das liegt an der Bauweise der Ratten. Im Garten ist es beinahe unmöglich, alle Gänge zu finden und erfolgreich zu zerstören, außerdem können sie dort jederzeit neue Nester bauen. Entziehen Sie den Nagern im Vorfeld am besten alle möglichen Materialien, um einen Bau anzulegen. Etwas anders verhält es sich in Gebäuden. Wenn sich das Rattennest dort befindet, kann Folgendes hilfreich sein:

  • Unordnung beseitigen
  • Fressbares bis hin zu Tierfutter sicher lagern oder entfernen
  • mögliches Nistmaterial entfernen und wegwerfen (Wolle, Stoffe, Papier, Karton)
  • Einschlupflöcher sicher verschließen

Der Rattenbau wird dabei zwangsläufig mit zerstört. Schon im Vorfeld sollte man sich Gedanken machen, was zum Beispiel geschehen soll, wenn bei Aufräumarbeiten Babyratten gefunden werden.

Hinweis: Tragen Sie beim Hantieren in Rattenbereichen immer Schutzkleidung, inklusive Atemschutzmaske.

Alternativen

Chiliöl und Chilischoten auf Tisch
Ratten haben einen äußerst empfindlichen Geruchssinn und reagieren empfindlich auf starke Duftstoffe und scharfe Gewürze.

Besonders im Garten ist es sehr viel leichter, die Ratten zu vertreiben, als ihren Bau zu zerstören. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Es ist sinnvoll, mehrere davon auszuprobieren. Ratten sind sehr intelligente Tiere, sie gewöhnen sich leicht an neue Gegebenheiten und nehmen sie als ungefährlich wahr.

  • Gerüche: Chili, Cayenne, Essig, Nelkenöl, Terpentin
  • Störungen: häufiges Aufsuchen des Rattenbaus, Löcher zuschütten oder Gänge aufbrechen
  • Fallen: Lebend- oder Todfallen
  • Vorbeugen: nichts Fressbares herumliegen lassen, Kompost und Mülltonnen sichern

Hinweis: Eine hundertprozentige Garantie, Ratten mit diesen Mitteln loszuwerden, gibt es leider nicht. Für solche Fälle sollten Sie sich unbedingt an professionelle Schädlingsbekämpfer wenden.

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Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine Meldepflicht bei einem Rattenbefall?

Da es sich bei Ratten um Schädlinge handelt, sind sie meldepflichtig. Allerdings kann sich das Wesen der genauen Meldung von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In einigen Fällen ist es nur notwendig, den Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer zu informieren, der dann für die Weitermeldung an die zuständigen Behörden zuständig ist. Diese müssen dann gemäß § 17 des Infektionsschutzgesetzes die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tiere ergreifen oder einleiten.

Darf ich Giftköder verwenden?

Giftköder dürfen zwar angewendet werden, sie sind jedoch gefährlich und setzen eine gewisse Sachkunde voraus. Außerdem dürfen Privatpersonen nur bestimmte Gifte ausbringen.

Welche natürlichen Feinde haben Ratten?

Dazu zählen verschiedene Raubtiere und -vögel. Zum Beispiel: Hunde, Katzen, Marder, Eulen, Bussarde. Hunde oder Katzen auf dem Grundstück können also eventuell einen vorbeugenden Effekt haben und Ratten weiterziehen lassen.

Autor
Mirko ist zwar studierter Anglist, beherrscht aber auch die Sprache der Pflanzen perfekt. Er wuchs quasi im Schrebergarten seiner Großeltern auf und verbringt den Großteil seiner Freizeit in der Natur, wenn er nicht gerade schreibt.
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