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Kleingarten Übergabe: darauf sollten Sie achten

Kleingarten-Übergabe

Wer keinen Garten am Haus hat, der kann sich ganz einfach eine Parzelle im Kleingartenverein pachten. Worauf Sie bei der Übergabe des Kleingartens unbedingt achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Video-Tipp

Auf den Punkt gebracht

  • Gartenbegehung mit Inventur durch Vor- und Neupächter sowie Mitglied(ern) des Vereinsvorstandes
  • Ermittlung des Gartenwertes durch externen Gutachter
  • Wertgutachten stellt möglichen Höchstpreis dar
  • sämtliche Regelungen und Vereinbarungen im Übergabeprotokoll festhalten
  • Zählerstände und Verbrauchswerte von Strom und Wasser schriftlich erfassen

Pachtvertrag und Vereinsmitgliedschaft

Vor der Übergabe ganz wichtig zu wissen ist: Wer einen Kleingarten pachtet, wird zugleich Mitglied eines Kleingartenvereins mit allen Rechten und Pflichten. Diese Mitgliedschaft erlischt nur durch eine schriftliche Kündigung, die stets nur zum Ende der Gartensaison – in der Regel zum 30.11. eines Jahres – wirksam wird. Allerdings muss das entsprechende Schreiben schon zu Beginn des Jahres beim Verein eingegangen und bestätigt worden sein. Die genaue Kündigungsfrist entnehmen Sie Ihrem Pachtvertrag. Erst danach kann die Suche nach einem neuen Pächter für den Kleingarten beginnen.

Blick auf Kleingartenanlage
Kleingartenpächter werden automatisch Mitglied des Vereins, auf dessen Gelände sich die Parzelle befindet.

Gartenbegehung

Vor der Übergabe des Schrebergartens erfolgt eine Gartenbegehung, bei der

  • der oder die Vorpächter
  • die potenziellen neuen Pächter
  • sowie mindestens ein Vorstandsmitglied des Kleingartenvereins

anwesend sind. Diese Gelegenheit dient dazu, die Bepflanzung, Bebauung sowie nach der Übergabe im Garten zu verbleibende Gegenstände sowie deren Zustand penibel zu erfassen. Des Weiteren erfolgt eine Mängelbewertung, bei der beispielsweise nicht regelkonforme Zustände erfasst und ihre Beseitigung geklärt werden. Dabei kann es sich etwa um die Rodung oder Kappung von Bäumen handeln. Aber auch der Rückbau einer zu großen Laube ist ein häufiges Thema.

Gartenlaube

Tipp: Die Gartenlaube darf gemäß Bundeskleingartengesetz eine Grundfläche von 24 Quadratmetern nicht überschreiten. Alles darüber muss entweder zurückgebaut werden bzw. beim Finanzamt versteuert werden.

Wertermittlung und Preisverhandlung

Bei dieser Begehung – manchmal auch bei einem separaten Termin – erfolgt die Wertschätzung des Kleingartens durch einen externen Gutachter. Dieser wird durch den Vereinsvorstand bestellt und nimmt eine Bestandsaufnahme mitsamt einer verbindlichen Preisschätzung vor. Darin fließen unter anderem

  • Alter und Zustand der Gartenlaube
  • Nutzpflanzen
  • Einrichtung und Werkzeuge, deren Übernahme gewünscht ist

ein. Die durch den Gutachter vorgenommene Wertschätzung stellt wiederum den Höchstpreis dar, den der Pächter für den Kleingarten verlangen darf. In der Regel liegen die Kaufpreise jedoch deutlich darunter.

Gartenhäuschen

Hinweis: Auch wer sich ein besonders luxuriöses Gartenhaus in den Schrebergarten stellt, erhält im Regelfall trotzdem nur den Wert einer einfachen Laube. Luxusmaterialien oder -ausstattungen gehen in den meisten Fällen nicht in die Berechnung ein.

Übergabeprotokoll

Im Zuge der Wertermittlung und Gartenbegehung wird außerdem ein Übergabeprotokoll erstellt, welches neben dem aktuellen Datum unbedingt diese Angaben enthalten sollte:

  • Erklärung des Neupächters, sich an die Vereinsregeln sowie an die Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes zu halten
  • Auflistung der Bepflanzung (z. B. Anzahl, Art, Alter und Zustand der Obstgehölze)
  • Beschreibung der Laube nebst aller Gegenstände, die der neue Pächter übernimmt
  • Kaufsumme sowie separat aufgeführte Ablösesumme für übernommene Gegenstände
Wasserzähler im Garten
  • Zählerstände und Verbrauchswerte von Strom und Wasser
  • Angaben zur Erfüllung der Auflagen (z. B. wer bis zu welchem Termin welche Aufgaben erledigen muss)
  • Schlüsselübergabe (wie viele und welche Schlüssel wurden übergeben?)
  • eventuell weitere Vereinbarungen wie beispielsweise die Übernahme einer Versicherung

Zum Schluss sollten sämtliche Beteiligte – d. h. Alt- und Neupächter sowie das Mitglied des Vereinsvorstandes – für eine erfolgreiche Kleingarten-Übergabe die Angaben bestätigen, indem sie das Protokoll unterschreiben.

Häufig gestellte Fragen

Welche Regeln gelten im Schrebergarten?

Kleingartenpächter sind an die Satzung des Kleingartenvereins gebunden. Darin festgehalten sind unter anderem die Ruhezeiten, die Art und Höhe der zulässigen Bepflanzung, Gemeinschaftsarbeiten etc.. Des Weiteren gelten die Regularien des Bundeskleingartengesetzes, wonach etwa die Kleintierhaltung verboten ist. Zudem müssen Pächter den Kleingarten zu mindestens einem Drittel gärtnerisch nutzen.

Kann ich meinen Kleingarten selbst verkaufen?

Genau genommen „kauft“ man nicht den Kleingarten, sondern lediglich die darauf befindlichen Bauten und die Bepflanzung sowie darauf befindliche Gegenstände. Der Boden an sich kann nur gepachtet werden, weil er entweder Eigentum des Kleingartenvereins ist oder einem anderen Eigentümer gehört. Dies kann die Stadt oder Kommune sein, aber auch eine Kirchgemeinde etc. kann Grund und Boden zur Verfügung stellen. Der Pachtvertrag ist stets befristet.

Wie kommt man an eine Gartenparzelle?

Wer auf der Suche nach einem Kleingarten ist, wendet sich am besten an einen Kleingartenverein in seiner Nähe. Hier kann man bereits Mitglied werden und sich für einen freiwerdenden Garten vormerken lassen. Zudem lohnt es sich, die Augen nach Aushängen an den schwarzen Brettern der Supermärkte, nach Anzeigen in Lokalzeitungen sowie in einschlägigen Kleinanzeigenportalen im Internet offen zu halten.

Autor
Mirko ist zwar studierter Anglist, beherrscht aber auch die Sprache der Pflanzen perfekt. Er wuchs quasi im Schrebergarten seiner Großeltern auf und verbringt den Großteil seiner Freizeit in der Natur, wenn er nicht gerade schreibt.
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