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Wie hoch darf ein Zaun zum Nachbarn sein?

Wie hoch darf ein Zaun zum Nachbarn sein

Ein Zaun oder Sichtschutz im Garten kann leicht die Gemüter erregen. Schnell können sie zum Streitpunkt zwischen Nachbarn werden. Nachfolgend gehen wir der Frage nach, wie hoch ein Zaun zwischen zwei Grundstücken eigentlich sein darf.

Video-Tipp

Auf den Punkt gebracht

  • es besteht keine Einfriedungspflicht
  • Zaunhöhe in Nachbarrechtgesetz geregelt
  • Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
  • Einfriedung muss ortsüblich sein
  • Sichtschutzzaun bis 180 cm genehmigungsfrei

Verschiedene Einfriedungsarten

In der Rechtsprechung ist unter Einfriedung, die Einzäunung von Grundstücken zu verstehen. Die Zäune werden dabei auf oder an der Grundstücksgrenze gesetzt. Sie dienen zur Abschirmung des Grundstücks von außen, um unbefugte Personen oder Tiere vom Betreten abzuhalten, ebenso wie zur Abwehr von Wind, Lärm und Straßenschmutz und natürlich zur Abgrenzung zum Nachbargrundstück. Dabei gibt es verschiedene Arten de Einfriedung:

  • symbolische Abgrenzung: 40 bis 90 cm hoch
  • für Gärten und Weiden: 100 bis 140 cm hoch
  • für Sichtschutz: 170 bis 190/200 cm hoch
  • Sicherungszäune: ab 200 cm Höhe
Klassischer Gartenzaun aus Holz
„Klassische“ Gartenzäune aus Holz können „nachträglich“ beispielsweise mit Heckenpflanzen „erhöht“ werden.

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Nachbarrecht regelt Zaunhöhen

Wie hoch eine Einfriedung in Form von Mauern, Hecken oder Zäunen zum Nachbargrundstück sein darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Geregelt sind die Höhen in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen (NachbG) der einzelnen Länder. Allerdings ist das Nachbarrecht ein Privatrecht. So können bestimmte Regelungen durch Vorschriften des Bebauungsplanes von Gemeinden und Städten abgeändert werden. So legen viele Gemeinden die ortsübliche Höhe und Art der Einfriedung in ihren Bebauungsplänen oder entsprechenden Satzungen separat fest. Diese Vorschriften sind dann vor den Regelungen im Nachbarrechtsgesetz beim Zaunbau bindend. Falls es unmöglich ist, eine Ortsüblichkeit bei der Einfriedung festzustellen, kommen landesrechtliche Vorschriften zum Einsatz, die eine Ortsüblichkeit hinsichtlich der Art und Höhe der Einfriedung festlegen. So hoch darf ein Zaun zum Nachbarn laut Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer sein:

BundeslandErlaubte HöheGesetzliche Grundlange
Berlin125 cm, Maschendraht§ 23 NachbG Bln
Brandenburg125 cm, Maschendraht§ 32 BbgNRG
Hessen120 cm, Maschendraht§ 15 NachbG HE
Niedersachsen 120 cm hoher Zaun§ 28 NNachbG
Nordrhein-Westfalen120 cm, Mauer oder Zaun§ 35 NachbG NRW
Rheinland-Pfalz120 cm, fester Maschendraht§ 39 LNRG
Saarland120 cm, fester Maschendraht§ 43 NachbG SL
Sachsenortsüblich§4 SächsNRG
Sachsen-Anhalt200 cm, ortsüblich§ 23 NbG
Schleswig-Holstein120 cm, Maschendraht§ 31 NachbG
Thüringen120 cm, fester Maschendraht§ 39 ThürNRG
Maschendrahtzaun
In den meisten Nachbarrechtsgesetzen ist von Maschendrahtzäunen zur Einfriedung die Rede.

In den Bundesländern

  • Bayern
  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern

gibt es keine diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. Hier werden die Höhe und Art der Einzäunung in den geltenden Bauordnungen festgelegt. Bei der Setzung einer Einfriedung ist keine Genehmigung vom Bauamt notwendig, wenn die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.

Tipp: Sprechen Sie vor dem Zaunbau mit dem Nachbarn, ebenso sollten Informationen beim örtlichen Bauamt über die bestehenden Regelungen eingeholt werden. Daneben ist auch eine genaue Ermittlung der Grundstücksgrenze notwendig, um einen Rückbau abzuwehren.

Sichtschutzzaun

Ein Sichtschutzzaun soll ein Grundstück vor neugierigen Blicken des Nachbarn schützen. Auch hier sind die entsprechenden Regelungen in den Nachbarrechtgesetzen der Bundesländer oder in den Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden zu finden und auch hier ist wiederum die Ortsüblichkeit ausschlaggebend. Für Sichtschutzzäune gilt abhängig vom Bundesland

  • Höhe zwischen 170 bis maximal 200 cm
  • Abstand zur Grundstücksgrenze maximal 50 cm
Sichtschutzzaun aus Holz

Je nach Bundesland kann die Aufstellung eines Sichtschutzzaunes in einer Höhe von 180 cm genehmigungsfrei sein. Auskünfte darüber geben die zuständigen Baubehörden.

Tipp: Besteht Einigkeit, können dabei auch Absprachen mit dem Nachbarn getroffen werden, die dem Nachbarrecht widersprechen. Sie sind dann allerdings schriftlich festzuhalten, falls es zu einem Streitfall kommt.

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Häufig gestellte Fragen

Was kann passieren, wenn der Zaun zu hoch gebaut ist?

Mit Sicherheit wird es Streit geben, dieser kann auch vor Gericht enden. Falls der Zaun zu hoch gebaut und so ortsunüblich ist, kann der Nachbar beispielsweise verlangen, dass der Zaun wieder entfernt oder auf die zulässige Höhe zurückgesetzt wird. Dabei ist es möglich, den Anspruch auch gerichtlich durchzusetzen. Allerdings müssen dabei Fristen beachtet werden. Diese sind je Bundesland unterschiedlich. Ist die Frist bereits verstrichen, besteht kein Anspruch auf Änderung mehr.

Was ist eigentlich unter „ortsüblicher Einfriedung“ zu verstehen?

Zur Bewertung der Beschaffenheit einer Grundstückseinfriedung wird in den einzelnen Nachbarrechtgesetzen der Bundesländer die Ortsüblichkeit herangezogen. Darunter ist zu verstehen, dass die jeweilige Einfriedung sich nach den näheren örtlichen Gegebenheiten richten muss. Mit anderen Worten, die Einzäunung muss innerhalb eines bestimmten Ortsteils oder bestimmten Siedlung häufiger vorkommen. Kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, dann greifen landesrechtliche Vorschriften, die Art und Höhe der Einfriedung festlegen.

Ist es unbedingt notwendig einen Zaun zum Nachbarn zu setzen?

In Deutschland ist ein Grundstückseigentümer nicht gesetzlich verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden bzw. einen Zaun zum Nachbargrundstück zu setzen (BGB § 903). Jedoch kann der Nachbar das Setzen eines Zaunes verlangen, wenn durch Kleintierhaltung wie Hühner oder Hunde für sein Grundstück Nachteile oder Belästigungen entstehen. Die Art der Einfriedung richtet sich dann nach der abzuwehrenden Beeinträchtigung und der Ortsüblichkeit.

Autor
Mirko ist zwar studierter Anglist, beherrscht aber auch die Sprache der Pflanzen perfekt. Er wuchs quasi im Schrebergarten seiner Großeltern auf und verbringt den Großteil seiner Freizeit in der Natur, wenn er nicht gerade schreibt.
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