Wie hoch darf ein Zaun zum Nachbarn sein?

Ein Zaun oder Sichtschutz im Garten kann leicht die Gemüter erregen. Schnell können sie zum Streitpunkt zwischen Nachbarn werden. Nachfolgend gehen wir der Frage nach, wie hoch ein Zaun zwischen zwei Grundstücken eigentlich sein darf.
Auf den Punkt gebracht
- es besteht keine Einfriedungspflicht
- Zaunhöhe in Nachbarrechtgesetz geregelt
- Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich
- Einfriedung muss ortsüblich sein
- Sichtschutzzaun bis 180 cm genehmigungsfrei
Inhaltsverzeichnis
Verschiedene Einfriedungsarten
In der Rechtsprechung ist unter Einfriedung, die Einzäunung von Grundstücken zu verstehen. Die Zäune werden dabei auf oder an der Grundstücksgrenze gesetzt. Sie dienen zur Abschirmung des Grundstücks von außen, um unbefugte Personen oder Tiere vom Betreten abzuhalten, ebenso wie zur Abwehr von Wind, Lärm und Straßenschmutz und natürlich zur Abgrenzung zum Nachbargrundstück. Dabei gibt es verschiedene Arten de Einfriedung:
- symbolische Abgrenzung: 40 bis 90 cm hoch
- für Gärten und Weiden: 100 bis 140 cm hoch
- für Sichtschutz: 170 bis 190/200 cm hoch
- Sicherungszäune: ab 200 cm Höhe
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Nachbarrecht regelt Zaunhöhen
Wie hoch eine Einfriedung in Form von Mauern, Hecken oder Zäunen zum Nachbargrundstück sein darf, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Geregelt sind die Höhen in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen (NachbG) der einzelnen Länder. Allerdings ist das Nachbarrecht ein Privatrecht. So können bestimmte Regelungen durch Vorschriften des Bebauungsplanes von Gemeinden und Städten abgeändert werden. So legen viele Gemeinden die ortsübliche Höhe und Art der Einfriedung in ihren Bebauungsplänen oder entsprechenden Satzungen separat fest. Diese Vorschriften sind dann vor den Regelungen im Nachbarrechtsgesetz beim Zaunbau bindend. Falls es unmöglich ist, eine Ortsüblichkeit bei der Einfriedung festzustellen, kommen landesrechtliche Vorschriften zum Einsatz, die eine Ortsüblichkeit hinsichtlich der Art und Höhe der Einfriedung festlegen. So hoch darf ein Zaun zum Nachbarn laut Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer sein:
Bundesland | Erlaubte Höhe | Gesetzliche Grundlange |
---|---|---|
Berlin | 125 cm, Maschendraht | § 23 NachbG Bln |
Brandenburg | 125 cm, Maschendraht | § 32 BbgNRG |
Hessen | 120 cm, Maschendraht | § 15 NachbG HE |
Niedersachsen | 120 cm hoher Zaun | § 28 NNachbG |
Nordrhein-Westfalen | 120 cm, Mauer oder Zaun | § 35 NachbG NRW |
Rheinland-Pfalz | 120 cm, fester Maschendraht | § 39 LNRG |
Saarland | 120 cm, fester Maschendraht | § 43 NachbG SL |
Sachsen | ortsüblich | §4 SächsNRG |
Sachsen-Anhalt | 200 cm, ortsüblich | § 23 NbG |
Schleswig-Holstein | 120 cm, Maschendraht | § 31 NachbG |
Thüringen | 120 cm, fester Maschendraht | § 39 ThürNRG |
In den Bundesländern
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
gibt es keine diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen. Hier werden die Höhe und Art der Einzäunung in den geltenden Bauordnungen festgelegt. Bei der Setzung einer Einfriedung ist keine Genehmigung vom Bauamt notwendig, wenn die entsprechenden Vorschriften eingehalten werden.
Tipp: Sprechen Sie vor dem Zaunbau mit dem Nachbarn, ebenso sollten Informationen beim örtlichen Bauamt über die bestehenden Regelungen eingeholt werden. Daneben ist auch eine genaue Ermittlung der Grundstücksgrenze notwendig, um einen Rückbau abzuwehren.
Sichtschutzzaun
Ein Sichtschutzzaun soll ein Grundstück vor neugierigen Blicken des Nachbarn schützen. Auch hier sind die entsprechenden Regelungen in den Nachbarrechtgesetzen der Bundesländer oder in den Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden zu finden und auch hier ist wiederum die Ortsüblichkeit ausschlaggebend. Für Sichtschutzzäune gilt abhängig vom Bundesland
- Höhe zwischen 170 bis maximal 200 cm
- Abstand zur Grundstücksgrenze maximal 50 cm
Je nach Bundesland kann die Aufstellung eines Sichtschutzzaunes in einer Höhe von 180 cm genehmigungsfrei sein. Auskünfte darüber geben die zuständigen Baubehörden.
Tipp: Besteht Einigkeit, können dabei auch Absprachen mit dem Nachbarn getroffen werden, die dem Nachbarrecht widersprechen. Sie sind dann allerdings schriftlich festzuhalten, falls es zu einem Streitfall kommt.
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Häufig gestellte Fragen
Mit Sicherheit wird es Streit geben, dieser kann auch vor Gericht enden. Falls der Zaun zu hoch gebaut und so ortsunüblich ist, kann der Nachbar beispielsweise verlangen, dass der Zaun wieder entfernt oder auf die zulässige Höhe zurückgesetzt wird. Dabei ist es möglich, den Anspruch auch gerichtlich durchzusetzen. Allerdings müssen dabei Fristen beachtet werden. Diese sind je Bundesland unterschiedlich. Ist die Frist bereits verstrichen, besteht kein Anspruch auf Änderung mehr.
Zur Bewertung der Beschaffenheit einer Grundstückseinfriedung wird in den einzelnen Nachbarrechtgesetzen der Bundesländer die Ortsüblichkeit herangezogen. Darunter ist zu verstehen, dass die jeweilige Einfriedung sich nach den näheren örtlichen Gegebenheiten richten muss. Mit anderen Worten, die Einzäunung muss innerhalb eines bestimmten Ortsteils oder bestimmten Siedlung häufiger vorkommen. Kann keine Ortsüblichkeit festgestellt werden, dann greifen landesrechtliche Vorschriften, die Art und Höhe der Einfriedung festlegen.
In Deutschland ist ein Grundstückseigentümer nicht gesetzlich verpflichtet, sein Grundstück einzufrieden bzw. einen Zaun zum Nachbargrundstück zu setzen (BGB § 903). Jedoch kann der Nachbar das Setzen eines Zaunes verlangen, wenn durch Kleintierhaltung wie Hühner oder Hunde für sein Grundstück Nachteile oder Belästigungen entstehen. Die Art der Einfriedung richtet sich dann nach der abzuwehrenden Beeinträchtigung und der Ortsüblichkeit.