Sichtschutz am Zaun des Nachbarn anbringen!?
Soll ein Sichtschutz am Zaun des Nachbarn angebracht werden, kommt häufig die Frage auf, ob das überhaupt möglich ist. Die wichtigsten Informationen zum Thema erhalten Sie in diesem Artikel.
Auf den Punkt gebracht
- Sichtschutz nicht erlaubt
- Erlaubnis notwendig
- Vorschriften beim Anbringen beachten
Inhaltsverzeichnis
Nachbarzaun-Blickschutz erlaubt?
Bei einem Blickschutz am Nachbarszaun handelt es sich um eine schwierige Angelegenheit. Der Grund: Der Zaun gehört zum Eigentum des Nachbarn und darf aus diesem Grund nicht von Ihnen bebaut, behangen oder anderweitig angepasst werden. Aus diesem Grund kann diese Frage grundsätzlich mit einem ‚Nein‘ beantwortet werden. Die einzige Möglichkeit, wie Sie einen Blickschutz am Nachbarzaun befestigen können, ist mit einer Erlaubnis Ihres Nachbarn. Falls Ihr Nachbar keinen Einwand gegen das Projekt hat, steht dem Blickschutz eigentlich nichts im Weg. Achten Sie nur darauf, dass Sie die folgenden Kosten übernehmen sollten:
- Materialkosten
- Instandhaltung
- Reparaturen und andere Modernisierungen.
Da Sie den Blickschutz am Nachbarszaun anbringen wollen, müssen Sie sich selbst um die finanzielle Belastung durch das Projekt kümmern. Mögliche Reparaturkosten am Nachbarszaun müssen Sie ebenfalls tragen, wenn diese zum Beispiel durch Ihren Blickschutz aus Kletterpflanzen entstehen. Weiterhin müssen Sie bei der Auswahl des Sichtschutzes darauf achten, dass er zum Nachbarszaun passt. Vor allem diese Punkte sollten dabei beachtet werden:
- darf Zaunhöhe nicht überschreiten
- Gewicht des Materials nicht zu hoch
- passend zum Erscheinungsbild des Zauns
- Vorschriften des Landes
Hinweis: Falls Sie eine Abmachung mit Ihrem Nachbarn getroffen haben und dieser umzieht, sollten Sie so früh wie möglich den neuen Eigentümer kontaktieren. Falls dieser den Blickschutz nicht duldet, müssen Sie ihn wieder entfernen.
Zäune auf Grundstücksgrenze
Ein besonders heikler Fall sind Zäune, die auf Grundstücksgrenzen errichtet wurden. Sie werden direkt auf der Grenze zum Nachbarn errichtet, wenn eine gemeinsame Einfriedungspflicht vorgeschrieben oder gewählt wird. In diesem Fall gilt die Einfriedung als Eigentum beider Nachbarn. Das heißt, theoretisch können Sie einen Blickschutz anbringen, wann Sie es wünschen. Dennoch sollten Sie sich in diesem Fall vorher mit Ihrem Nachbarn absprechen, damit es nicht zu Anspannungen und möglichen Problemen in der Zukunft kommt. Ein Kompromiss beider Partien, zum Beispiel in Bezug auf den Stil, ist immer empfehlenswert.
Mehr Infos über Grundstücksgrenzen
Nachbarrecht zum Sichtschutz
Falls Sie nicht die Erlaubnis Ihres Nachbarn für den Sichtschutz erhalten oder die Einfriedung nicht direkt auf der Grundstücksgrenzte liegt, müssen Sie diesen entsprechend der gesetzlichen Vorlagen Ihres Bundeslands und der Gemeinde errichten. Zu diesen gehören:
- Bürgerliches Gesetzbuch § 903 bis § 924
- Landesbauordnung des Bundeslands
- Nachbarrecht des Bundeslands
- Bebauungspläne ihrer Gemeinde
In diesen finden Sie die notwendigen Informationen zum Errichten eines Zauns und Sichtschutzes. Sie müssen sich unbedingt an diese Vorschriften halten, da Sie den Zaun sonst wieder abreißen müssen. Besonders wichtig sind die Informationen im Nachbarrecht, damit Sie Ihre Zäune nicht an einer unerlaubten Stelle umsetzen. Zu diesen Infos gehören die folgenden, die in jedem Bundesland anders ausfallen können:
- Mindestabstand zur Grundstücksgrenze
- Maximalhöhe
Hinweis: Falls keine Einfriedung notwendig ist, können Sie den Sichtschutz am Zaun einfach so auf Ihrem Grundstück platzieren. Sie müssen dabei erneut den Mindestabstand zum Nachbarsgrundstück und die Höhe beachten.
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie in Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern wohnen, ist kein Nachbarrecht vorhanden. Dennoch haben Sie keine Freikarte, wenn Sie Ihren Blickschutz am Nachbarzaun befestigen wollen. In diesen Bundesländern kommen entsprechend anderer Bestimmungen zum Einsatz, die Sie vor der Umsetzung des Projekts in Erfahrung bringen sollten.
Eine tote Einfriedung ist beispielsweise ein Zaun oder eine Mauer. Lebende Einfriedungen dagegen bezeichnen Hecken, Sträucher oder Grenzbäume, die von einem Nachbarn gepflegt und in Bezug auf die Breite und Höhe entsprechend der gesetzlichen Vorschriften angepasst werden müssen. Der Blickschutz wird ebenfalls unter diese Bezeichnungen eingeteilt. Ein Kletterpflanzensichtschutz ist zum Beispiel eine lebende Einfriedung.
Falls Sie den Blickschutz am Grenzzaun Ihres Nachbarn befestigen dürfen, sollte dieser eine Höhe von 180 Zentimetern nicht überschreiten. Im Großteil der Gemeinden ist ein Blickschutz bis zu dieser Höhe genehmigungsfrei. Überprüfen Sie die Vorschriften auf jeden Fall, um auf Nummer sicher zu gehen.