Wie hoch darf eine Hecke sein?
Hecken sind eine gute Möglichkeit, sein Grundstück von dem des Nachbarn zu trennen, manchmal aber auch Anlass für Streitigkeiten. Was sollte man also über die Höhe von Hecken wissen?
Auf den Punkt gebracht
- Hecken häufig als Grundstücksbegrenzung
- Höhe bestimmt Abstand zur Grundstücksgrenze
- Keine bundesweit einheitlichen Vorschriften bezüglich Heckenhöhe
- Regelungen variieren je nach Bundesland
Was ist erlaubt?
Wie hoch eine Hecke sein darf, lässt sich nicht pauschal sagen, denn die Vorgaben diesbezüglich sind Ländersache und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Dabei sind Höhe der Hecke und Abstand zur Grundstücksgrenze nicht voneinander zu trennen, sie bedingen sich gegenseitig. In Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine gesetzlichen Regelungen was die Höhe von Hecken betrifft. In den anderen Bundesländern sieht das folgendermaßen aus:
Bundesland | Höhe der Hecke |
---|---|
Baden-Württemberg | max. Höhe 180 cm – Grenzabstand mindestens 50 cm |
Bayern und Sachsen | max. Höhe 200 cm – Grenzabstand 50 cm Hecken über 200 cm – Abstand über 200 cm |
Berlin und Nordrhein-Westfalen | max. Höhe 200 cm – Grenzabstand 50 cm Hecken über 200 cm – Grenzabstand mindestens 100 cm |
Brandenburg | Grenzabstand mindestens ein Drittel der Gesamthöhe der Hecke |
Hessen und Niedersachsen | Höhen bis 120 cm – Grenzabstand 25 cm Hecken bis 200 cm – Grenzabstand 50 cm über 200 cm – Grenzabstand 75 cm |
Rheinland-Pfalz | Heckenhöhe bis 100 cm – Grenzabstand 25 cm bis 150 cm – 50 cm Grenzabstand bis 200 cm – 75 cm |
Saarland | bis 100 cm Höhe – 25 cm Grenzabstand bis 150 cm – 50 cm Grenzabstand über 150 cm – 75 cm Grenzabstand |
Sachsen-Anhalt | Heckenhöhe bis 150 cm – 50 cm Grenzabstand bis 300 cm – 100 cm Grenzabstand |
Schleswig-Holstein | bis 120 cm Heckenhöhe – keine Regelungen über 120 cm – mindestens ein Drittel der Gesamthöhe |
Thüringen | bis 100 cm Heckenhöhe – 25 cm Grenzabstand bis 150 cm – 50 cm Grenzabstand bis 200 cm – 75 cm Grenzabstand über 200 cm – Höhe in cm minus 125 ergibt Grenzabstand |
Tipp: Die beliebtesten Pflanzen für eine Hecke sind übrigens Liguster, Lebensbaum, Kirschlorbeer, Wacholder und Hainbuche.
Allgemeine Vorschriften
Wie bereits erwähnt, gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen bezüglich der maximalen oder Mindesthöhe von Hecken. Wie hoch sie bei welchem Abstand zum Nachbargrundstück genau sein dürfen, ist im regional gültigen Nachbarschaftsgesetz und den Ortssatzungen der Städte und Gemeinden geregelt. Allgemeine Vorschriften finden sich zudem in den Paragrafen 903 bis 924 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie der jeweiligen Landesbauordnung. Da Nachbarschaftsrecht zum Privatrecht gehört, gibt es jedoch keine Behörde, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht.
Orientierungshilfen:
- je höher die Hecke, desto weiter der Abstand zum Nachbargrundstück
- Hecken bis 100 cm, mindestens 25 cm Abstand
- über 100 cm und bis 150 cm, mindestens 50 cm Abstand
- über 150 cm, mindestens 75 cm Abstand
- bis 300 cm, mindestens 100 cm Abstand
- bei Hecken über 300 cm teilweise Baumrecht anwendbar
- bis 500 cm, mindestens 125 cm Abstand
- Hecken als symbolische Grenze 40-90 cm hoch
- Sichtschutzhecken ca. 170-190 cm hoch
Wo Hilfe holen?
Hecken, die entlang einer Grundstücksgrenze verlaufen, sind häufig Anlass für Streitigkeiten insbesondere dann, wenn sie eine bestimmte Höhe erreichen bzw. bereits überschritten haben. Wer sich mit Streitigkeiten um die erlaubte Höhe von Hecken konfrontiert sieht, sollte sich über gültige Regelungen des jeweiligen Bundeslandes informieren. Die kann man beispielsweise bei der örtlichen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen.
Zudem bieten die Justizministerien der Länder entsprechende Broschüren zum Nachlesen an. Oft können sich die beteiligten Parteien auch ganz individuell einigen. Mündliche Absprachen sind in der Regel nicht empfehlenswert. Beim Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichtes gibt es die Möglichkeit, bei Unklarheiten Einsicht ins Grundbuch zu nehmen. Wenn alles nichts bringt, kann man natürlich auch vor Gericht Klage einreichen.
Hinweis: Eine Klage ist in der Regel erst dann möglich, nachdem man versucht hat, die Streitigkeiten mithilfe einer Schieds- oder Schlichtungsstelle beizulegen, und das ergebnislos geblieben ist.
Häufig gestellte Fragen
Zunächst sollte man mit dem betreffenden Nachbarn reden, um sich im besten Falle einvernehmlich zu einigen. Ist das nicht möglich, kann man verlangen, dass er die Hecke zurückschneidet. Damit sollte man aber nicht zu lange warten, denn hier gilt üblicherweise eine Verjährungsfrist, nach deren Ablauf kein Anspruch auf Rückschnitt mehr besteht. Diese Frist ist je nach Bundesland wieder unterschiedlich.
Bis zu einer Höhe von 180 cm sind sie in der Regel nicht genehmigungspflichtig, da sie nicht als „bauliche Anlage“, sondern „lebende“ Einfriedung gelten . Allerdings sollten Sichtschutzhecken diese Höhe generell nicht überschreiten sowie einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück von mindestens 50 cm eingehalten werden.
Sie sind nicht nur die beliebtesten Heckenpflanzen, sondern wachsen auch noch besonders schnell, der Liguster, die Hainbuche und der Kirschlorbeer. Aber auch Bambus und die Leyland-Zypresse sind schnellwüchsig, wobei Letztere ungeschnitten eine Höhe von bis zu 30 m erreichen kann. Allerdings erfordern besonders schnell wachsende Hecken auch mehr Aufwand beim Schnitt.