Kanaldeckel auf Privatgrundstück: das ist zu beachten
Nahezu auf jedem Grundstück befindet sich ein Revisionsschacht, der zur Wartung des Abwassersystems dient. Bei einem Kanaldeckel auf dem Privatgrundstück ist es zunächst erst einmal wichtig, dass Sie den Bereich immer freihalten.
Auf den Punkt gebracht
- Kanaldeckel dient zur Sicherung des Wartungsschachtes
- Wartungsschacht ist Bindeglied zwischen Wohnhaus und öffentlichem Kanalnetz
- muss gesetzlichen Vorgaben entsprechen
- Revisionsschacht muss stets frei zugänglich sein
- Schäden am Gullydeckel oder Schacht sind unverzüglich zu reparieren
Inhaltsverzeichnis
Kanaldeckel als Sicherung
Auf nahezu jedem Grundstück befindet sich ein Kanaldeckel. Darunter befindet sich meist der Wartungsschacht für die Abwasserentsorgung.
Der Kanaldeckel selbst ist meist sehr massiv und kann oft nur mit einem geeigneten Werkzeug angehoben werden. Der Deckel ist deshalb so massiv, damit er den darunter liegenden Schacht abdecken und absichern kann. Je nach Art des Schachtes kann er sogar das Gewicht eines Lastkraftwagens tragen.
Hinweis: Im Vergleich zum Kontrollschacht sind die Kanaldeckel von Sicherungs- oder Entwässerungsschächten deutlich weniger belastbar. Sie dürfen in der Regel nicht mit schweren Fahrzeugen befahren werden.
Gesetzliche Vorschriften
Der Bau eines Wartungsschachtes ist gesetzlich vorgeschrieben und auch Teil der kommunalen Abwasserentsorgung. Er stellt das Bindeglied zwischen dem öffentlichen Abwassersystem und dem Abwasseranschluss am eigenen Haus dar. Daher muss der Abwasserschacht auch den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, die von der Kommune vorgegeben werden.
Wie die Dimensionen aussehen, können daher von Kommune zu Kommune variieren. In der Regel liegt der Kanaldeckel auf Privatgrundstücken etwa ein bis zwei Meter hinter der Grundstücksgrenze.
Es gibt nur wenige Ausnahmen, wann kein Revisionsschacht auf dem privaten Grundstück erforderlich ist. Diese sind:
- innerstädtische Reihenhäuser
- bei Platzmangel zwischen Gebäude und Gehweg
Hinweis: Laut DIN 1986 ist ein maximaler Abstand zwischen Gebäude und Hauptabwasserkanal von maximal 15 Metern einzuhalten.
Pflichten der Eigentümer
Was den Kanaldeckel auf dem Privatgrundstück betrifft, haben Eigentümer neben den gesetzlichen baulichen Vorgaben noch weitere Pflichten. Dazu gehören:
- Gullydeckel muss immer plan aufliegen
- Kontrollschacht muss stets frei und zugänglich sein
- Schacht muss befahrbar sein
Sollten beispielsweise Bäume oder Sträucher zu stark wachsen, sind die Eigentümer des Grundstückes dazu verpflichtet, den Bereich regelmäßig frei zu schneiden. Im Laufe der Jahre kann es zudem passieren, dass sich die Grasnarbe immer weiter über den Kanaldeckel ausbreitet. In diesem Fall liegt ebenfalls die Verantwortung bei Ihnen, den Deckel stets freizuhalten.
Eigentümer dürfen durchaus auch selbst den Deckel auf ihrem eigenen Grund öffnen. In das öffentlich Kanalnetz hinabsteigen dürfen sie jedoch nicht. Das sollte nur qualifiziertes Personal machen. Es kann sogar vorkommen, dass Schachtdeckel zusätzlich mit einem Gitter gesichert sind, die nur von Mitarbeitern der Kommune geöffnet werden können.
Kanaldeckel selbst einsetzen
In der Regel wird der Kanaldeckel auf den Schacht eingesetzt. Wer allerdings handwerklich versiert ist, kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Vor allem wenn der Deckel ersetzt wird, können Sie dadurch Kosten sparen.
So gehen Sie vor:
- dünne Mörtelkante am Hals des Schachtes auftragen
- Schachtabdeckung darauf setzen
- Deckel mit Gummihammer vorsichtig festklopfen
- prüfen, ob Gullydeckel und Geländekante plan sind
- Deckel wieder vorsichtig entfernen
- vorhandene unebenen Stellen unter der Kante des Schachtdeckels auffüllen
Nachdem der Mörtel getrocknet ist, sitzt der Schachtdeckel völlig plan auf dem Schacht. Beachten Sie allerdings, wenn die Differenz zwischen der Oberkante des Schachtes und dem Gelände mehr als 18 cm beträgt, benötigen Sie zusätzlich noch eine Ausgleichsrinne, die Sie gleichermaßen wie den Schachtdeckel einbauen.
Tipp: Sie können einen Kanaldeckel auf Ihrem Privatgrundstück auch kaschieren und verschönern.
Häufig gestellte Fragen
Ja, es kann spezielle Regeln zur Bauweise in Überflutungsregionen geben. Wie die Ausführungen sein müssen und, ob es zusätzliche Vorschriften etwa hinsichtlich zur Sicherung gibt, sind aber immer von der jeweiligen Kommune abhängig.
Nein, das Gesetz sieht lediglich eine regelmäßige Kontrolle vor. Wie häufig kontrolliert wird, wird wiederum von den Kommunen bestimmt.
Ist der Gullydeckel so stark beschädigt, dass er nicht mehr befahrbar oder gefahrenlos herauszuheben ist, muss der Deckel unverzüglich ersetzt werden. Ist der darunter befindliche Schacht ebenfalls beschädigt, muss er repariert werden.