Holz sammeln im Wald: was ist erlaubt?
Machen Sie gern einen Waldspaziergang und nehmen etwas Holz zum Basteln mit? Oder sogar mehr, um den heimischen Kamin damit zu befeuern? Vorsicht: Das Sammeln von Holz im Wald ist in den meisten Bundesländern verboten!
Auf den Punkt gebracht
- Mitnahme von so genanntem Leseholz nur in fünf Bundesländern erlaubt
- Holzsammelschein gegen geringe Gebühr beim Forstamt beantragen
- auf dem Boden liegendes Holz bis zu gewisser Menge und Dicke darf dann mitgenommen werden
- Bäume oder Äste absägen hingegen verboten
- Selbstwerberschein und Motorsägenschein notwendig zum Zersägen von Stämmen
Inhaltsverzeichnis
Verboten: Holz sammeln
Tatsächlich sind Wälder in Deutschland nicht gemeinfrei, sondern haben einen Eigentümer. Dies können Privatpersonen, Firmen, Kirchengemeinden oder auch die Gemeinde selbst sein. Daher darf aus Wäldern nicht einfach Holz entnommen werden – selbst, wenn es sich nur um einige auf dem Boden liegende Äste handelt. Schließlich gehört dieses Holz jemandem und Sie machen sich beim Sammeln streng genommen des Diebstahls schuldig.
Hinweis: Die meisten Bundesländer werten das Sammeln oder Schlagen von Holz im Wald ohne Erlaubnis als Ordnungswidrigkeit, die, je nach Menge des entnommenen Holzes, mit Strafen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Ausnahme: Leseholz
Dabei gehen die Bundesländer jedoch unterschiedlich streng vor. Manche deutschen Länder kennen das so genannte „Leseholz“, welches in geringen Mengen ohne Genehmigung aus Wäldern in staatlichem Besitz entnommen werden darf. Unter Leseholz wird in der Regel
- von selbst zu Boden gefallene Äste und Zweige
- unter zehn Zentimeter Durchmesser
- sowie auf dem Boden befindliche Rinde und Zapfen
verstanden. Im Wald dürfen Sie dieses Holz maximal in der Menge eines Handstraußes sammeln und auf keinen Fall von Bäumen oder Sträuchern schneiden. Auch das Fällen von Bäumen ist streng untersagt, selbst wenn diese abgestorben sind! So genanntes Totholz – also liegende Baumstämme und dickere Äste – müssen ebenfalls liegen bleiben.
Mehr über das Fällen von Bäumen
Leseholz sammeln
In diesen Bundesländern dürfen Sie legal Leseholz für den Eigengebrauch auflesen:
- Mecklenburg-Vorpommern
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Sachsen
- Thüringen
Alle nicht genannten Ländern haben in ihren Waldgesetzen keine entsprechenden Regelungen, weshalb das Sammeln von Leseholz hier zwar nicht explizit untersagt, aber illegal ist.
Tipp: Die gesetzlichen Regelungen für das Sammeln von Leseholz beziehen sich ausschließlich auf Wälder im Eigentum der jeweiligen Bundesländer. Einige Kommunen haben eigene Festlegungen, die Sie bei der zuständigen Forstbehörde in Erfahrung bringen können. In Privatwäldern dürfen Sie selbst kleinste Mengen Holz nur nach Absprache und mit Erlaubnis des Eigentümers sammeln.
Legal Brennholz sammeln
Eine weitere Möglichkeit, legal im Wald (Brenn-)Holz zu sammeln ist der Holzsammelschein. Dieser ermöglicht es Ihnen gegen eine geringe Gebühr bereits auf dem Boden liegendes Holz in vorab festgelegter Menge und für den Eigengebrauch mitzunehmen. Auch hier ist das Fällen von Bäumen bzw. Abschneiden von Ästen nicht erlaubt, auch dürfen Sie lediglich mit einer Handsäge arbeiten. Das Mitführen einer Motorsäge ist ebenfalls untersagt. Das gesammelte Holz muss im Anschluss durch den zuständigen Forstmitarbeiter begutachtet und abgenommen werden.
Selbstwerberschein
In manchen Kommunen ist es zudem erlaubt, bereits gefällte Baumstämme zu zersägen und mitzunehmen. Hierfür ist jedoch ein Holzsammelschein nicht ausreichend, dafür müssten Sie einen so genannten Selbstwerberschein beantragen. Diesen bekommen Sie jedoch nur, wenn Sie im Besitz eines Motorsägenführerscheins sind und das Dokument bei der Antragstellung vorzeigen. Auch hier nehmen Forstamtsmitarbeiter die Menge des Holzes sowie dessen Qualität in Augenschein und setzen anschließend den dafür zu erbringenden Preis fest.
Häufig gestellte Fragen
Der Holzsammelschein kann beim zuständigen Forstamt oder der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Hierzu genügt in der Regel ein formloser Antrag. Anschließend erhalten Sie ein Schriftstück, welches Sie beim Holzsammeln mitführen müssen. Forstamtsmitarbeiter oder auch die Polizei sind befugt, Sie diesbezüglich zu kontrollieren.
Achtung: Auch wenn Sie einen Holzsammelschein haben, dürfen Sie nicht überall und jederzeit damit sammeln gehen! Achten Sie genau darauf, welche Waldstücke und welche Zeitangaben auf dem Schriftstück ausgewiesen sind. Manche Waldbereiche sind aus verschiedenen Gründen nur für Forstmitarbeiter zugänglich, außerdem kann Ihnen das Holzsammeln zwischen März und Mai untersagt werden. In dieser Zeit werfen viele Wildtiere ihre Jungtiere und dürfen daher nicht gestört werden.
Für den Holzsammelschein muss eine Gebühr entrichtet werden, deren Höhe sich von Kommune zu Kommune sehr unterscheidet. In der Regel bezahlen Sie zwischen fünf und 30 Euro, wozu oft noch die Abnahmepreise für das gesammelte Holz hinzuaddiert werden. Wie viel Sie hierfür bezahlen, hängt von der Menge und der Qualität des Holzes ab. Allerdings liegen die zu zahlenden Beträge deutlich unter denen des im Handel erhältlichen Brennholzes.