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Hauseingang Parken vs. Freihalten: was sagt die StVO?

Hauseingang Parken vs. Freihalten: was sagt die StVO?

Darf ich mein Auto vor dem Hauseingang parken, ohne Strafzettel zu riskieren? Oder sind Einfahrten grundsätzlich freizuhalten? Obwohl die Straßenverkehrs-Ordnung das hierzulande eindeutig regelt, herrschen diesbezüglich noch viele Missverständnisse. Wir klären auf.

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Auf den Punkt gebracht

  • Parken vor Einfahrten ist laut § 12 Abs.3 Nr. 3 der StVO unzulässig
  • in schmalen Straßen darf auch gegenüber nicht geparkt werden
  • Grundstückseigentümer darf vor seiner Ausfahrt parken und anderen Personen das Parken erlauben
  • Halten (nicht länger als drei Minuten) vor Ein- und Ausfahrten ist erlaubt
  • Ordnungsamt ist nur bei widerrechtlichem Parken auf öffentlichen Straßen zuständig

Das sagt die Straßenverkehrsordnung

Paragraf 12 Abs. 3 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagt, dass Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten unzulässig ist. Ist eine Straße eng, darf auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite nicht geparkt werden. Das Parken ist auch nicht gestattet, wenn die Bordsteinkante angesenkt ist (§ 12 Abs. 3 Nr. 5).

Laut § 2 Abs. 1 müssen alle Fahrzeuge – auch die, die nicht am fließenden Verkehr teilnehmen – die Fahrbahn nutzen. Liegt der Hauseingang also an einem (öffentlichen) Gehweg, dürfen Sie diesen nach StVO nicht als Parkplatz nutzen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 100 EUR sowie ein Punkt.

In Einzelfällen oder für bestimmte Antragsteller kann es nach § 46 Abs. 1 Nr. 3 und 4 auch Ausnahmen von den jeweils geltenden Park- und Halteverboten geben. Dazu gehören beispielsweise Zusteller oder Versorgungsdienstleister.

Postauto parkt links
Fahrzeuge der Deutschen Post sowie deren Subunternehmer dürfen beispielsweise zur Leerung von Briefkästen oder zur Abholung von Briefen 10 m vor oder hinter einem Briefkasten kurzfristig auch in zweiter Reihe parken (§ 35 Abs. 7a StVO).

Hinweis: Laut einem Gerichtsurteil (OLG Düsseldorf VM 79, 7) ist es kein widerrechtliches Parken, wenn der Fahrer zwar sein Fahrzeug verlässt, es aber ständig im Auge behält, um bei Bedarf die Einfahrt jederzeit räumen zu können.

Ein- und Ausfahrt erkennen

Eine Zufahrt, die ein Grundstück mit der öffentlichen Straße verbindet, kann sehr unterschiedlich aussehen. Meist wird sie an der abgesenkten Bordsteinkante erkannt, doch diese Absenkung ist nicht zwingend erforderlich. Achten Sie daher auch auf andere Hinweise, um eine Zufahrt zu erkennen:

  • Garagentür
  • Tor
  • ortsübliche Fahrbahnmarkierung
  • Fahrspuren auf unbefestigten Wegen
  • Schild „Einfahrt freihalten“
Schild "Ausfahrt freihalten!" an Holztor

Hinweis: Wird der Verkehr nicht behindert, darf auch vor einer fremden Einfahrt geparkt werden. Das gilt auch für Einfahrten, die aus irgendeinem Grund offensichtlich unbenutzbar sind.

Parken neben Ein- und Ausfahrten

Das Parken neben einer Grundstückseinfahrt ist erlaubt, sofern die Bordsteinkante nicht abgesenkt ist. Es muss kein bestimmter Abstand zum Zufahrtsweg eingehalten werden, lediglich kein anderer Verkehrsteilnehmer darf behindert werden.

Halten ist erlaubt

Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Parken und Halten. Halten ist eine freiwillige, bis zu drei Minuten andauernde Fahrtunterbrechung am rechten Straßenrand. Halten ist auch vor fremden Grundstückseinfahrten erlaubt.

Verkehrsschild Einbahnstraße

Hinweis: §12 Abs. 4 der StVO schreibt außerdem vor, dass Verkehrsteilnehmer zum Halten wie auch zum Parken – wenn nicht anders vorgeschrieben – nur die rechte Fahrbahnseite nutzen dürfen. Ausnahmeregelungen gelten nur für Einbahnstraßen sowie für Straßen, auf deren rechter Seite Schienen liegen.

Parken auf Privatgrundstück

Die StVO gilt nur für Parkverstöße auf öffentlichen Straßen. Parkt ein Auto auf einer privaten Fläche, zum Beispiel unmittelbar vor der Garage, ist das Ordnungsamt nicht zuständig. Ergeben sich daraus Probleme, die nicht geklärt werden können, muss die Polizei hinzugezogen werden.

Parken vor eigener Zufahrt

Der Sinn des Parkverbots vor Grundstückseinfahrten ist, dass der Eigentümer sein Grundstück jederzeit befahren bzw. verlassen kann. Daraus folgt, dass er selbst vor der Zufahrt parken darf. Auch andere Autofahrer dürfen dort parken, wenn er damit einverstanden ist, z. B. Besucher. Ist die Bordsteinkante abgesenkt, ist die Rechtslage allerdings nicht mehr so eindeutig. Denn hier könnten Rechte anderer Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Rollstuhlfahrer oder Mütter mit Kinderwagen, beschnitten werden. So ist nicht verwunderlich, dass hierzu je nach Ausgangslage eine unterschiedliche Rechtsprechung existiert.

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Hinweis: Dieser Artikel dient nur der Information und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar.

Häufig gestellte Fragen

Wann gilt eine Straße als zu schmal?

Wenn ein Auto in einer augenscheinlich engen Straße parkt, müssen andere Autos mit genügend Sicherheitsabstand vorbeifahren können. Kann das nicht gewährleistet werden, gilt die Straße als zu schmal zum Parken. In der Rechtsprechung gelten 3 m als ausreichend. Zusätzlich darf der Nutzer der Einfahrt bei der Ein- und Ausfahrt nicht stark behindert werden. Eine einheitliche Rechtsprechung gibt es nicht. Einmaliges Vor- bzw. Zurücksetzen gilt als zumutbar, in Ballungsgebieten oftmals aufwendigeres Rangieren.

Gilt die Parkregelung für jedes Bundesland?

Ja. Die StVO gilt ausnahmslos deutschlandweit und für jeden Verkehrsteilnehmer.

Meine Auffahrt ist zugeparkt, darf ich den Abschleppdienst rufen?

Ist das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße geparkt, können Sie das örtliche Ordnungsamt oder die Polizei informieren. Diese können das Abschleppen anordnen, sofern Sie die Zufahrt dringend verlassen müssen. Parkt das Fahrzeug auf einem Privatgrundstück, müssen Sie zunächst abwarten, ob der Halter zeitnah zurückkommt. Kommt der Fahrer nicht zeitnah zurück, können Sie den Abschleppdienst rufen. Sie müssen allerdings in Vorleistung gehen und bleiben möglicherweise auf den Kosten sitzen.

Autor
Mirko ist zwar studierter Anglist, beherrscht aber auch die Sprache der Pflanzen perfekt. Er wuchs quasi im Schrebergarten seiner Großeltern auf und verbringt den Großteil seiner Freizeit in der Natur, wenn er nicht gerade schreibt.
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