Zum Inhalt springen
Startseite » Gartenpflanzen » Heckenpflanzen » Heckenpflege » Gesetz: wann darf man Hecken schneiden?

Gesetz: wann darf man Hecken schneiden?

Gesetz: wann darf man Hecken schneiden?

Dass der Baumschnitt nur innerhalb bestimmter Zeiträume zulässig ist, ist den meisten Menschen bekannt. Allerdings gilt das darüber hinaus auch für alle anderen Gehölze. Wir erklären, wann Sie Ihre Hecken schneiden dürfen ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.

Video-Tipp

Was sagt das Gesetz?

Bei der Frage, wann ein Heckenschnitt erlaubt, oder vor allem aber verboten ist, besteht seit dem Jahr 2010 eine einheitliche Regelung für die gesamte Bundesrepublik Deutschland. War der Grünschnitt vorher je nach Landesgesetz eingeschränkt, gilt mittlerweile bundeseinheitlich das Bundesnaturschutzgesetz, kurz BNatSchG.

Der Paragraph 39 regelt in seinem fünften Absatz, dass zwischen dem 01. März und dem 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen.

Hecke schneiden

Was bedeutet das für mich?

Nicht immer sind Gesetzestexte klar und verständlich formuliert. Daher gilt es nun, diese gesetzliche Vorgabe dahingehend zu beleuchten, was sie denn nun für uns alle und jeden einzelnen Hobbygärtner bedeutet.

Die „Hecke“

Zunächst einmal ist wichtig, was denn überhaupt als Hecke anzusehen ist. Denn in Abhängigkeit von Themenzusammenhang und Region können unterschiedlichste Begriffe ein und dasselbe beschreiben.

  • Hecke
  • lebender bzw. begrünter Zaun
  • grüne Einfriedung
  • Büsche / Gebüsch

Ganz allgemein geht es um eine Regelung, die Gehölze unterhalb der Baumgrenze beschreibt.

Hecke schneiden
Buchenhecke schneiden

Die geregelten Maßnahmen

Als nächstes spielt natürlich die Frage eine Rolle, was denn nun mit Rückschnitt und „Auf den Stock setzen“ gemeint ist. Diese Frage lässt sich recht klar und verbindlich beantworten.

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt letztlich alle Arbeiten die:

  • die Wuchsform verändern
  • das Wuchsvolumen reduzieren
  • Haupttriebe betreffen
  • eine vollständige Kappung bis auf einen minimalen Wurzelstock zurück beinhalten

Achtung:

Obwohl die Bestimmung der gesetzlich geregelten Maßnahmen eindeutig möglich ist, besteht immer eine gewisse Grauzone zwischen verbotenen und ungeregelten, also zulässigen Arbeiten. Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, sollten Sie im Zweifel lieber die sichere Variante wählen und grenzwertige Arbeiten auf die benannten zulässigen Zeiträume beschränken.

Was ist trotzdem erlaubt?

Ein Verbot von Rückschnitt- und Rodungsarbeiten bedeutet jedoch keinesfalls, dass Sie überhaupt keine Arbeiten an Ihrer Hecke vornehmen dürfen. Sogar im Gegenteil. Denn aus Belangen des Nachbarschutzes sind Sie sogar verpflichtet, Hecken regelmäßig zurückzuschneiden und ein Überwuchern der Grundstücksgrenze zu verhindern. Daher sind allgemeine Form- und Pflegeschnitte, also das entfernen hinzugewachsener Triebspitzen zur Bewahrung der Heckenform, ganzjährig erlaubt.

Thuja-Hecke zu stark geschnitten
Thuja-Hecke schneiden

Keine Regel ohne Ausnahme

An dieser Stelle wird es besonders schwierig. Denn – wie sollte auch anders sein – existieren wiederum Ausnahmetatbestände, die auch ganzjährig erlaubte Arbeiten verhindern können.

Hierzu ist ein erneuter Blick in das Bundesnaturschutzgesetz hilfreich:

Paragraph 39 besagt im ersten Absatz, dass es verboten ist, „Lebensstätten wildlebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören“.

Konkret bedeutet das, dass jegliche Form von Vogelnest, Nagetierbehausung oder sonstigem unmittelbarem Lebensraum von Wildtieren das Aus für jeden Heckenschnitt bedeutet. Sollten Sie beispielsweise ein Vogelnest in Ihrer Hecke feststellen, müssen Sie abwarten, bis die Brutzeit zu Ende ist und das Nest verlassen wurde.

Achtung: Gerade in Koniferen und dicht belaubten Sträuchern sind Nester oft schwer auszumachen. Daher sollten Sie vor einem Schnitt während der Brutzeit alle zu schneidenden Büsche gründlich absuchen, bevor Sie in Aktion treten!

Das Bundesnaturschutzgesetz gibt vor, dass lediglich „vernünftige Gründe“ in der Lage sind, das Gebot zu kippen.

Aus rechtlicher Sicht liegt ein solcher Grund aber nur dann vor, wenn:

  • Gefahr für Leib und Leben
  • Gründe des Allgemeinwohls
  • Verkehrssicherungsgründe
Thuja-Hecke schneiden

bestehen. Für Privatpersonen zeigt sich das Schnittverbot bei Tierbehausungen daher in nahezu allen Fällen rechtskräftig und verbindlich.

Konsequenzen

Wer gegen die genannten Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wer also unwissend oder sogar vorsätzlich außerhalb der gestatteten Zeitphase Rückschnitte durchführt oder trotz eines Vogelnestes Formschnitte durchführt, kann durch die zuständigen Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld belegt werden. Die Höhe hängt von Art und Umfang des konkreten Verstoßes ab und kann bis in den 5-stelligen Bereich hinein reichen.

Weitere Themen über die Hecke

Autor
Maria liebt die exotische Pflanzenwelt. Neben ihrem Zitronenbaum "John Lemon" findet man bei ihr Zuhause unter anderem auch ein Avocado-Bäumchen und eine Ananas-Pflanze.
Scroll Up