Zum Inhalt springen
Startseite » Tiere » Insekten » Wespen » Wespenkönigin töten verboten? Diese Strafen drohen

Wespenkönigin töten verboten? Diese Strafen drohen

Wespenkönigin töten verboten? Diese Strafen drohen

Häufig kommt die Frage auf, ob das Töten einer Wespenkönigin strafbar ist. Ob die Tiere unter Naturschutz stehen und Strafen drohen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Video-Tipp

Auf den Punkt gebracht

  • Wespenkönigin zu töten ist nach dem BNatSchG verboten
  • Arbeiterinnen, Drohnen und die Brut sind ebenfalls geschützt
  • es drohen Geldstrafen von 5.000 bis 65.000 Euro
  • Bußgelder abhängig vom Bundesland

Wespenkönigin: Töten erlaubt?

Wespenkönigin beim Nestbau
Wespenkönigin beim Nestbau

In Deutschland stehen Wespen und ihre Brut unter Arten- und Naturschutz. Dazu zählen natürlich die Königinnen ebenso wie die Arbeiterinnen und Drohnen. Nach dem Paragraf 39 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind die folgenden Handlungen in Bezug auf die Wespen verboten:

  • beunruhigen oder anderweitig stören
  • fangen
  • verletzen
  • töten

Mehr Wissen über die Wespenkönigin

Mögliche Strafen

Wenn Sie eine Wespenkönigin töten, müssen Sie mit hohen Strafen rechnen. Keine Sorge, Freiheitsstrafen zählen nicht zu diesen. Es handelt sich ausschließlich um Bußgelder, die von den einzelnen Bundesländern vorgegeben werden. Handelt es sich nach dem Paragraph 44 Absatz 1 Nummer 1 und 3 des BNatSchG um besonders geschützte Wespenarten, sind die Bußgelder deutlich höher. Für alle anderen Arten fallen die Strafen geringer aus. Beachten Sie zudem, dass die einzelnen Bußgelder immer vom Einzelfall abhängig sind. Die folgende Liste stellt Ihnen die möglichen Bußgelder vor.

Auf diese Weise erhalten Sie einen schnellen Überblick über die möglichen Strafen:

BundeslandBußgeld für geschützte / ungeschützte Arten in €
Baden-Württembergbis 15.000 Euro/bis 50.000 Euro
Bayernbis 5.000 Euro/bis 50.000 Euro
Berlinbis 5.000 Euro/bis 50.000 Euro
Brandenburgbis 13.000 Euro/bis 65.000 Euro
Bremenbis 5.000 Euro/bis 50.000 Euro
Hamburgbis 5.000 Euro/bis 50.000 Euro
Hessenbis 5.000 Euro/bis 50.000 Euro
Mecklenburg-Vorpommernbis 20.000 Euro/bis 20.000 Euro
Niedersachsenbis 5.000 Euro/bis 50.000 Euro
Nordrhein-Westfalenbis 50.000 Euro/bis 50.000 Euro
Rheinland-Pfalzbis 5.000 Euro/bis 5.000 Euro
Saarlandbis 10.000 Euro/bis 10.000 Euro
Sachsenbis 5.000 Euro/bis 50.000 Euro
Sachsen-Anhaltbis 5.000 Euro/bis 50.000 Euro
Schleswig-Holsteinbis 5.000 Euro/bis 50.000 Euro
Thüringenbis 50.000 Euro/bis 50.000 Euro

Hinweis: Wenn Sie aus Versehen, zum Beispiel vor Schreck oder zum Schutz eines Allergikers, eine Wespe töten, müssen Sie sich keine Sorgen machen. In diesem Fall ist mit keiner Strafe zu rechnen, da Sie nicht mutwillig, sondern aus Notwehr gehandelt haben.

Besonders geschützte Wespen

Die bekanntesten Wespenarten in Deutschland sind die Gemeine (Vespula vulgaris) und die Deutsche Wespe (Vespula germanica).  Sie zählen nicht zu den besonders geschützten Arten, wodurch die möglichen Strafen nicht so hoch ausfallen werden. In der Heimat findet sich eine bestimmte Art und eine spezielle Gattung an Wespen, die aufgrund der starken Gefährdung besonders geschützt sind. Da sich diese Wespen kaum in der Nähe von Menschen aufhalten oder dort nisten, müssen Sie sich eigentlich keine Sorgen machen, sie zu treffen. Es handelt sich um die folgenden:

  • Keulhornblattwespen (Cimbex)
  • Kreiselwespe (Bembix rostrata)
Keulhornblattwespen & Kreiselwespe
Kreiselwespe (Bembix rostrata) & Keulhornblattwespen (Cimbex) (v.l.n.r.)

Hinweis: Ebenfalls zu den besonders geschützten Wespenarten können die Hornissen (Vespa crabro) gezählt werden. Sie dürfen nicht mutwillig getötet oder eingefangen werden. Ansonsten müssen Sie mit ebenso hohen Strafen, wie bei den Kreisel- und Kopfhornwespen, rechnen.

Häufig gestellte Fragen

Dürfen Wespennester eigenhändig entfernt werden?

Nein, denn die Wespennester gelten als Ruhe- und Brutstätte der Wespen. Dadurch dürfen sie ausschließlich von Fachkräften mit einer Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde entfernt oder umgesiedelt werden. Dafür braucht es einen triftigen Grund. Eine Ausnahme stellt die Winterzeit ab Ende November bis Mitte April dar. Da die Wespen das Nest verlassen haben, können Sie es ohne Genehmigung selbstständig entfernen.

Was zählt als triftiger Grund für eine Genehmigung?

Sie erhalten ausschließlich eine Genehmigung, wenn die Wespen eine akute Gefahr für die Bewohner oder Nachbarn darstellen. Ist das Nest beispielsweise im Rollladenkasten und es wohnen Allergiker, empfindliche Senioren oder Kleinkinder im Haus, ist eine Genehmigung häufig möglich. Das gilt ebenfalls bei Haustieren, die sich nicht von den Insekten fernhalten.

Wie lässt sich die Ansiedlung einer Wespenkolonie verhindern?

Suchen Sie nach möglichen Zugängen ins Haus und verschließen Sie diese, beispielsweise mit Fliegengittern. Auf diese Weise kann sich die Wespenkönigin im Frühjahr nicht niederlassen und den Nestbau beginnen. Sie können ebenfalls Netze unter Dachvorsprüngen anbringen. Weiterhin können Sie auf Ihrem Grundstück, Balkon oder der Terrasse Kräuter wie Melisse, Lavendel, Rosmarin und Pfefferminze kultivieren. Die Gerüche vertreiben die Insekten.

Sind Wespen aggressiv?

Nein, Wespen stechen Menschen oder Haustiere nicht aus reinem Vergnügen. Wird das Nest jedoch bedroht, nach ihnen geschlagen oder können sie nicht mehr fliehen, nutzen sie ihren Stachel zur Verteidigung. Wie bei Bienen kommt es am häufigsten zu Stichen, wenn ein Mensch aus Versehen auf das Insekt tritt oder sich auf dieses lehnt. Zur gleichen Zeit werden Wespen von eiweiß- oder zuckerhaltigen Nahrungsmitteln angelockt. Dadurch geraten sie in Menschennähe.

Autor
Michelle ist mit vielen Haus- und Hoftieren auf dem Bauerngut ihrer Eltern aufgewachsen. Nebenbei kümmert sich die Vegetarierin hingebungsvoll um ihre Kräuter- und Gemüsebeete. Sie notiert ihr erworbenes Wissen und teilt es gerne mit den Plantopedia-Lesern und Leserinnen.
Scroll Up