Kupfersulfat an Baum gießen: ist es erlaubt?
Kupfersulfat (CuS04) gehört zu den beliebtesten Mitteln, um einen Baum heimlich absterben zu lassen. Mögliche rechtliche Folgen werden dabei nicht beachtet. Ob es verboten ist und wie es funktioniert, erfahren Sie hier.
Auf den Punkt gebracht
- Einsatz von Kupfersulfat ist an sich erlaubt
- jedoch keine umweltfreundliche Variante
- direkt in oder um Bäume gießen
- muss nachgefüllt werden
- Baumschutz beachten
Inhaltsverzeichnis
Kupfersulfate erlaubt?
Sollen unerwünschte Bäume ohne den Fällaufwand entfernt werden, interessieren sich viele Hausbesitzer für den Einsatz von Mitteln wie Kupfersulfaten. Ebenfalls unter der Bezeichnung Kupferrauch bekannt, soll die Wirkung beim unauffälligen Absterben der Pflanze hilfreich sein. Am häufigsten kommt das Sulfat im privaten Bereich bei der Bekämpfung von Algen und Bakterien in Pools zum Einsatz, da es diese effektiv abtötet. Kupfersulfate findet man in folgenden Formen im Handel:
- Granulat
- Pulver
- bereits flüssig angemischt
Es ist nicht verboten, Kupfersulfat zu kaufen und zu nutzen. Wirkliche Einschränkungen gibt es nicht, was die Idee für viele Gartenbesitzer verlockend macht, die unerwünschte Bäume entfernen wollen. Ausschließlich bei der Entsorgung des Sulfats gibt es bestimmte Vorschriften, da es sich um ein toxisches Schwermetall handelt. Bei der Beseitigung eines Baums versickert die Mischung direkt im Boden, was nicht mehr nachgewiesen werden kann. Ob das offiziell erlaubt wird, ist fraglich. Zudem wird der Einsatz nicht empfohlen. Selbst wenn Sie das Kupfersulfat direkt in den Baum füllen, landen die Giftstoffe mit der Zeit im Boden.
Hinweis: Es spielt keine Rolle, ob Sie das Sulfat an die Bäume gießen oder in kristalliner Form in selbst gebohrte Baumlöcher füllen. Die Anwendung ist ebenfalls für diese Vorgehensweise nicht verboten.
Baumschutz beachten
Wie bereits im vorigen Abschnitt erklärt, dürfen Sie keine geschützten Bäume ohne Genehmigung töten. Würden Sie das Kupfersulfat heimlich anwenden und der Baum wie von Ihnen gewünscht eingehen, müssen Sie mit hohen Geldstrafen rechnen. Diese können von 50 bis 100.000 Euro reichen, abhängig vom Bundesland Ihres Wohnorts. Geschützt werden die Bäume durch die Baumschutzsatzung Ihres Wohnorts. Sie bestimmt, welche Bäume geschützt sind und für deren Abtöten Sie eine Genehmigung brauchen. In den meisten Fällen handelt es sich um Bäume mit folgendem Mindeststammumfang:
- Laubbäume: entweder 60 oder 80 cm
- Obstbäume: ab 150 cm
- Nadelbäume: ab 100 cm
Hinweis: Wenn es sich nicht um einen ausgewachsenen Baum, sondern nur einen Stumpf handelt, benötigen Sie keine Genehmigung. Sie müssen aufpassen, dass bereits neu austreibende Baumstümpfe nur außerhalb der Schonzeit entfernt werden dürfen.
Kupfersulfat an Baum anwenden
Wenn Sie selbst Kupfersulfat anwenden wollen, ist der Aufwand nicht wirklich groß. Sie können das Pulver oder Granulat, fertige Mischungen sind meist deutlich teurer, direkt auf die Erde um den Baum streuen und anfeuchten. Diese Methode wirkt jedoch nicht so effektiv auf die Bäume. Sie können das Sulfat direkt in die Bäume füllen, was deutlich effektiver ist. Dafür benötigen Sie:
- Bohrmaschine und Holzbohrer (10 mm Durchmesser)
- Messer
- Trichter (Lochgröße beachten)
Verwenden Sie hochkonzentriertes Sulfat, um die Wirkung zu optimieren. Sobald Sie alle Utensilien und das Sulfat vorbereitet haben, müssen Sie nur noch auf den richtigen Zeitpunkt warten. Ideal ist dabei der Start der Wuchsperiode, die je nach Art zwischen Mai und Mitte Juni einsetzt. Zu dieser Zeit wirken die toxischen Stoffe im Kupfersulfat stärker auf die Pflanzen und richten sie förmlich hin. Angewandt wird es wie folgt:
- 5 bis 10 cm über Erdboden Rinde mit Messer entfernen
- schräg von oben im Abstand von 20 bis 30 cm Löcher in den Stamm bohren (45°-Winkel)
- Tiefe abhängig von Stammdicke (Richtwert: etwa 25 %)
- Trichter einsetzen
- komplett mit Sulfat füllen
- mit Rinde verschließen
- alternativ Korken verwenden
- natürliches Wachs ebenfalls möglich
- in regelmäßigen Abständen nachfüllen
Hinweis: Dieser Artikel dient lediglich der Information und stellt keine verbindliche Rechtsberatung dar. Für diesen Fall konsultieren Sie bitte einen Anwalt.
Auf der Suche nach weiteren Methoden, um einen unerwünschten Baum loszuwerden? Diese Mittel können auch Anwendung finden. Vorsicht: auch hier gilt der oben stehende Hinweis!
Häufig gestellte Fragen
Für Kupfer- und Blauwassernägel gelten die gleichen Richtlinien wie für den Kupferrauch. Sie benötigen eine Genehmigung, falls es sich um einen geschützten Baum handelt. Ein einzelner Nagel reicht aber nicht aus, um einen Baum absterben zu lassen. Die Gewächse umschließen die kleine Wunde einfach und wachsen ungestört weiter.
Bei Kupfersulfat handelt es sich um ein toxisches Salz, das aus Schwefelsäure gewonnen wird. Es hat verheerende Wirkungen auf Wasserorganismen und kann Wasserquellen vergiften. Es darf aus diesem Grund nicht ins Grundwasser gelangen oder im Abfluss entsorgt werden.
Damit Sie nicht auf umweltschädliche Stoffe zurückgreifen müssen, ist ausschließlich das Ringeln als schonende Variante zu nennen. Beim Ringeln entfernen Sie einen Rindenstreifen mit einer Breite von zehn Zentimetern im unteren Teil des Baumes. Der Baum kann nun die Krone und den restlichen Stamm nicht mehr versorgen. Er stirbt nach ein bis drei Jahren ab